Analyse: Der Regierungsentwurf zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe im Urteil der Ökonomen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivatgeschäfte vorgelegt. Das Gesetz soll bestimmte Transaktionen auf den Finanzmärkten verbieten und neue Ermächtigungsgrundlagen für das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schaffen.-
Verboten werden sollen sogenannte ungedeckte Leerverkäufe mit deutschen Aktien und Staatspapieren von Staaten der Eurozone sowie sogenannte ungedeckte Kreditausfallversicherungen (CDS) auf Ausfallrisiken von Staaten der Eurozone, die keinen Absicherungszwecken dienen. Da nur Wertpapiere betroffen sind, die an einer deutschen Börse im regulierten Markt gehandelt werden, beschränkt sich das Verbot faktisch auf deutsche Aktien (plus einige wenige ausländische Emittenten) sowie ausschließlich auf Staatschuldtitel des deutschen und österreichischen Fiskus.
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Das BMF wird in dem Gesetz ermächtigt, per Rechtsverordnung bestimmte Geschäfte dauerhaft zu verbieten. Dazu gehören
o Derivate, die Leerverkäufe von deutschen Aktien abbilden,
o Derivate, die Leerverkäufe von Staatspapieren der Eurozone abbilden und
o Währungsderivate auf den Euro, die nicht der Absicherung von Währungsrisiken dienen. -
Um in Krisenzeiten schnell handeln zu können, wird die BaFin ermächtigt, diese Geschäfte zeitlich befristet zu verbieten.
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Das Gesetz sieht darüber hinaus ein zweistufiges Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen vor. Blaupause hierfür sind die Vorschläge des Committee of European Securities Regulators (CESR) für ein gesamteuropäisches Transparenzsystem für Leerverkäufe vom 2. März 2010.
Bewertung durch das IW Köln: 2 von 5 möglichen Punkten

Bewertungsbegründung:
Das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen ist zwar populär, schießt aber über das Ziel hinaus beziehungsweise daran vorbei.
Leerverkäufe, auch ungedeckte, sind nämlich ein wichtiges Instrument zur korrekten Preisbildung an den Finanzmärkten. Die Pessimisten auf den Märkten, die ansonsten durch ihren jeweiligen Bestand an Wertpapieren in ihren Verkaufsabsichten begrenzt werden, erhalten durch Leerverkäufe zusätzliche Optionen. Der Markt wird dann nicht durch die Optimisten – die Käufer – dominiert, was die Volatilität der Preise reduziert und die Gefahr von Preisblasen mindert.
Der internationale Währungsfonds hat in seinem April 2010 Stabilitätsbericht explizit die Rolle der ungedeckten Leerverkäufe als Krisenelement untersucht und sieht in ihnen kein substanzielles Problem. Allerdings ließe sich die Infrastruktur des Marktes deutlich verbessern – zur Zeit wirken die CDS regelmäßig prozyklisch – aber da das Gesetz diesen Markt eher unattraktiv macht, sinkt der Anreiz diesen Markt zu entwickeln (jedenfalls in Deutschland)
Das Verbot von Leerverkäufen verringert die Liquidität am Markt und macht ihn auf diese Weise sogar anfälliger für starke Preisschwankungen (erhöhte Volatilität).
Die Begründung des Verbots von Leerverkäufen mit möglichen Marktmanipulationen (gezielte Beeinflussung des Kurses von Wertpapieren) zum eigen Vorteil ist nicht stichhaltig, denn solche Aktionen setzen Insiderwissen voraussetzen, was längst strafbar ist. Zwar könnte abgestimmtes Verhalten vieler Teilnehmer zu einem falschen Preissignal führen, aber gerade auf globalen Finanzmärkten mit zahlreichen Teilnehmern kann man das ausschließen.
CDS sind eher ein Frühwarnsystem. Pessimisten zeigen die Probleme an. Wenn man nur gedeckte CDS erlaubt, dann bedeutet dies, dass nur die Handeln, die das entsprechende Risiko nicht zu hoch einschätzen – warum würden sie sonst zunächst das Risiko in Kauf nehmen. Dadurch wäre die Nachfragestruktur verzerrt und der Preis verliert seine wichtige Informationsfunktion.
Das Verbot des ungedeckten Leerverkaufs von Aktien ist weniger problematisch als das der ungedeckten CDS- Verträge. Da gedeckte Leerverkäufe von Aktion möglich bleiben, gibt es ein nahe liegendes Substitut. Im Falle von ungedeckten CDS fehlt ein entsprechendes Substitut.
Die Erhöhung der Transparenz ist der positive Teil des Gesetzes, da sie die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt, missbräuchliches Handeln und Risikokonzentrationen sowie Herdenverhalten zu identifizieren. Transparenz verbessert zudem die Integrität des Marktes und könnte zu der Einsicht beitragen, dass die Verbote überflüssig sind.
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Lesen Sie hier mehr über die in Politik und Wirtschaft über dieses Gesetz geführte Debatte.
