Analyse: Die Eckpunkte zur Finanzierung der GKV im Urteil der Ökonomen

Eckpunkte der Bundesregierung für ein gerechtes, soziales, stabiles, wettbewerbliches und transparentes Gesundheitssystem. Was ist geplant?

Die Bundesregierung hat am 6. Juli Eckpunkte zur Finanzierung der GKV vorgestellt, die zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden sollen.

Danach wird der kasseneinheitliche Beitragssatz von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht. Der Beitragssatz von Arbeitnehmern und Arbeitsgebern steigt jeweils um 0,3 Prozentpunkte, aber nur der Arbeitgeberanteil wird per Gesetz auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Zukünftige Ausgabensteigerungen sollen ausschließlich über einkommensunabhängige Zusatzprämien finanziert werden. Die werden kassenindividuell erhoben und nicht gedeckelt. Allerdings soll der durchschnittliche Wert der Zusatzprämie das beitragspflichtige Einkommen nicht höher als mit 2-Prozent belasten. Höhere Belastungen werden aus Steuermitteln kompensiert. Die Prüfung des Kompensationsanspruchs soll durch die Unternehmen bzw. Rentenversicherungsträger erfolgen, die ggf. den einkommensabhängigen Beitrag reduzieren.

Die Bundesregierung geht nach Berechnungen des Bundesversicherungsamtes davon aus, dass der Durchschnittswert der Zusatzprämie bis 2014 auf monatlich 16 Euro je Mitglied steigt und dann 10 Milliarden Euro aus dieser Quelle finanziert werden.

Bewertung durch das IW Köln: einer von fünf möglichen Punkten


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Bewertungsbegründung:


  • Gegenüber dem Status quo bringt die Reform in zwei Punkten systematische Verbesserungen:
  • 1. Der Arbeitgeberbeitrag wird künftig eingefroren. Das ist zwar nicht die wünschenswerte vollständige Entkoppelung der Finanzierung der GKV vom Arbeitsverhältnis, aber steigende Gesundheitskosten führen zukünftig nicht mehr automatisch zu steigenden Arbeitskosten.
  • 2. Die Zusatzbeiträge der Versicherten sind zukünftig nicht mehr gedeckelt, dadurch könnte sich der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen beleben. Gleiches gilt für die Berechnung des Sozialausgleichs, der sich nicht am individuellen, sondern am durchschnittlichen Zusatzbeitrag orientiert.

Es überwiegen aber eindeutig die Kritikpunkte:

  • Grundsätzlich bleiben mit diesen Maßnahmen die Fehlanreize infolge der lohnsteuerähnlichen Wirkung der Beitragsfinanzierung erhalten. Unverändert hängt der individuelle Beitrag maßgeblich von der Höhe des beitragspflichtigen Einkommens ab und spiegelt nicht die Kosten unterschiedlich teurer Versorgungsformen.

  • Infolge der Beitragssatzerhöhung steigen auch die Lohnnebenkosten. Bei unveränderten Nettolohnerwartungen beeinträchtigt das die Beschäftigungschancen insbesondere der Menschen, die in den ersten Arbeitsmarkt hinein wollen. Denn die müssen neben den Bruttolöhnen nun auch den Wert der gestiegenen Lohnnebenkosten erwirtschaften.

  • Darüber hinaus bleiben alle unerwünschten Mitnahmeeffekte im Rahmen des Beitragsrechts bestehen. Ob Entgeltbestandteile jenseits der Beitragsbemessungsgrenze, beitragsfreie Einkommensquellen, die beitragsfreie Mitversicherung Erwachsener oder die Ausnahme privat krankenversicherter und beihilfe-berechtigter Personen – die gesetzlich definierten Ausnahmen von der Beitragspflicht führen dazu, dass die Beitragszahlungen allenfalls zufällig die Leistungsfähigkeit der versicherten Haushalte/Haushaltsmitglieder spiegeln.

  • Einkommensunabhängige Zusatzprämien schaffen zwar grundsätzlich ein Preissignal, das – ausreichende Vertragsfreiheiten zwischen Kassen und Leistungsanbietern vorausgesetzt – die Kosten verschiedener Versorgungsformen und Tarife transparent machen kann. Da aber der Arbeitnehmerbeitrag nicht gesetzlich festgeschrieben wird, bleibt offen, ob zukünftige Ausgabensteigerungen tatsächlich über Prämien und nicht über Beitragssatzanhebungen auf Arbeitnehmerseite finanziert werden.

  • Selbst in einem zunehmend einkommensunabhängig finanzierten System erfolgt aber nach den vorliegenden Eckpunkten der Sozialausgleich systematisch falsch, nämlich nach dem eingeschränkten Einkommensbegriff des Beitragsrechts im Status quo. Nach wie vor bleiben wichtige Einkommensbestandteile bei der Beurteilung der individuellen Leistungsfähigkeit außen vor.

  • Eine Kompensation unzumutbarer Belastungen wird den Staatshaushalt zusätzlich belasten. Damit vergibt die schwarz-gelbe Koalition die Chance, den bisher pauschal gezahlten Bundeszuschuss bedarfsgerecht zu adressieren. Derzeit fließen 15,7 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds, mit deren Hilfe der Beitragssatz rechnerisch von 16,5 auf 14,9 Prozent herunter subventioniert wird. Davon profitieren auch die Leistungsfähigen. Statt weitere Steuerzuschüsse aufzusatteln, wäre es ökonomisch sinnvoller und für den Staatshaushalt unter dem Strich günstiger, den bisherigen Bundeszuschuss nach sozialen Kriterien differenziert zu verteilen und so die Einführung einkommensunabhängiger Finanzierungselemente sozial zu flankieren.

  • Offen ist schließlich die technische Umsetzung. Die Eckpunkte sehen vor, dass die Arbeitgeber respektive Rentenversicherungsträger feststellen, ob der Beitragszahler mit seiner Zusatzprämie finanziell unzumutbar hoch belastet wird. Dann soll der einkommensabhängige Arbeitnehmerbeitrag entsprechend reduziert werden. Aber nicht nur den Unternehmen drohen bürokratische Lasten. Wie im Anschluss die jeweilige Kasse aus Steuermitteln kompensiert werden soll, auch darüber schweigt sich das Papier aus.