Analyse: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Urteil der Ökonomen
Zehn Jahre nach der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat das Bundeskabinett deutliche Anpassungen bei der Förderung von Strom aus Photovoltaik beschlossen. Hintergrund ist der zuletzt unerwartet stark angestiegene Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom und damit verbundenen eine starke Ausweitung der EEG-Fördermittel, die von den Stromkunden zu zahlen sind.
Zum 1. Juli 2010 wird der Vergütungssatz für Strom aus Photovoltaik-Dachanlagen zusätzlich zur regulären Degression einmalig um 16 Prozent gesenkt. Für Anlagen auf anderen Flächen gilt eine niedrigere Absenkung.
Die zukünftige jährliche Degression der Vergütungssätze wird von dem jährlichen Zubau an Anlagen abhängig gemacht. Wenn die von 1.700 auf 3.500 Megawatt installierter Leistung erhöhte Zielvorgabe verfehlt wird, wird die Absenkung der Vergütungssätze verlangsamt. Bei einer Übererfüllung der Ziele werden die garantierten Einnahmen schneller reduziert.
Der Bonus für den Eigenverbrauch von Solarstrom wird von 3,6 auf 8 Cent je Kilowattstunde erhöht. Diese Regelung gilt befristet bis Ende 2011.
Bewertung durch das IW Köln: 3 von 5 möglichen Bewertungspunkten

Bewertungsbegründung
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat seit seiner Einführung im Jahr 2000 zu einem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien beigetragen. Gleichzeitig sind jedoch auch die Fördervolumina deutlich angestiegen, die sich in erhöhten Strompreisen niederschlagen. Kritisch ist hier insbesondere der Bereich der Solarenergie. Hier sind die Kosten der Energieerzeugung besonders hoch. Bei den Kosten der EEG-Förderung hat die Solarenergie einen hohen Anteil, bei der erzeugten Strommenge jedoch nicht. In jüngerer Zeit kam es zu einem erheblichen Ausbau der Photovoltaik, so dass die finanziellen Belastungen weiter steigen werden. Insofern ist es vernünftig, an dieser Kostenentwicklung anzusetzen.Die Neufassung des EEG sieht eine deutliche außerplanmäßige Absenkung der Fördersätze vor. Damit wird der Druck erhöht, Kostensenkungen zu erzielen. Die engere Verknüpfung der zukünftigen Fördersätze mit dem Erreichen des Ausbauziels ist zudem geeignet einen unplanmäßigen übermäßigen Anstieg der Fördervolumina zumindest zu dämpfen. Dieses Ansinnen wird aber dadurch konterkariert, dass das Ausbauziel gleichzeitig auf 3.500 Megawatt installierte Leistung mehr als verdoppelt wird. Damit kommt es erst spät zu einer zusätzlichen Degression der Vergütungssätze. Wenn das bisherige Ausbauziel erreicht wird, werden die Vergütungssätze sogar deutlich langsamer abgesenkt. Zudem wird die Zusatzförderung des Eigenverbrauchs deutlich angehoben. Damit wird ein Schlupfloch für zusätzliche Kostensteigerungen nicht geschlossen, sondern noch weiter vergrößert.
