Analyse: Der zweite Kabinettsbeschluss zum Bürokratieabbau im Urteil der Ökonomen

Die Bundesregierung hat Ende Januar Eckpunkte zum Bürokratieabbau beschlossen, die die Fortsetzung des in der vergangenen Legislaturperiode begonnenen Abbaus bürokratischer Lasten (25-Prozent-Ziel) konkretisieren. (Eckpunkte zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtssetzung in der 17. LP)

Zwar fiel die Entscheidung, die Informationspflichten für die Unternehmen mithilfe des Standardkostenmodells zu messen und bis 2011 um ein Viertel zu reduzieren, schon kurz nach Arbeitsbeginn der Großen Koalition, doch blieben mehrere Punkte im Ungefähren: Weder war zunächst klar, ob es sich um einen Netto-Abbau, also unter Berücksichtigung zwischenzeitlich beschlossener neuer Gesetze und Verordnungen handeln sollte, noch war die Fortsetzung der Maßnahmen zur Verringerung von Bürokratie nach der Bundestagswahl im September 2009 geklärt. Diese Unklarheit wird mit dem nun erfolgten Kabinettsbeschluss beseitigt; der Bürokratieabbau bleibt auch für die neue Bundesregierung eine zentrale politische Aufgabe.

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 27. Januar 2010 werden nun

  • das 25-Prozent-Ziel als Netto-Abbauziel gegenüber der Rechtslage vom 30. September 2006 bekräftigt,

  • eine Ausdehnung der Strategie zur Verringerung bürokratischer Lasten auf Verwaltung und Bürger beschlossen,

  • Bereiche definiert, die vordringlich auf weitere Vereinfachungsmöglichkeiten hin durchleuchtet werden sollen.

Bezüglich neuer Regelungen, d.h. Gesetzen und Verordnungen des Bundes, bekennt sich die Bundesregierung dazu, zukünftig den damit verbundenen Aufwand für Unternehmen, Verwaltung und Bürger zu bestimmen.

Konkrete Bereiche, in denen die Wirtschaft entlastet werden soll, betreffen

  • steuerliche und zollrechtliche Nachweispflichten und die Steuererklärung selbst,

  • eine Harmonisierung und Verkürzung von Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten nach dem Handels-, Steuer- und Sozialrecht,

  • Anträge auf gesetzliche Leistungen für Existenzgründer und Kleinunternehmen sowie für insolvenzbedrohte Unternehmen,

  • die Erleichterung der elektronischen Übermittlung der Gewerbeanzeige,

  • sowie das Planungs- und Baurecht für Infrastrukturvorhaben (eine Vereinfachung für die befassten Verwaltungen könnte Beschleunigungen und Erleichterungen auch für beauftragte und beteiligte Unternehmen bedeuten).

Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll 2010 erfolgen. Bis 2011 soll damit eine Netto-Reduktion der Kosten, die in der Wirtschaft aufgrund von bundesseitig auferlegten administrativen und informativen Pflichten anfallen, um ein Viertel erreicht werden. Dies bedeutet eine Reduktion im Umfang von ca. 12 Milliarden Euro im Vergleich zum gemessenen Aufwand für den Rechtsstand von Ende September 2006.

Das Statistische Bundesamt führt bislang die gemeinsam mit den Ministerien die Umsetzung des Standardkostenmodells (SKM) zur Messung der administrativen Belastungen in den Unternehmen durch; zukünftig soll die vorhandene Datenbank mit fast 10.000 einzelnen Belastungen aus Gesetzen und Verordnungen des Bundes und den jeweiligen Kosten der Umsetzung in den Unternehmen zu einer zentralen Datenbank für alle am Prozess Beteiligten ausgebaut werden.

Die Ex-Ante-Prüfung neuer Regelungen wird ausgeweitet. Zukünftig sind alle neuen Regelungsvorschläge der Bundesregierung umfassend zu prüfen; hierzu wird zunächst der Erfüllungsaufwand bei Unternehmen, Verwaltungen und Bürgern definiert und eine entsprechende Messmethodik (Erweiterung des SKM) entwickelt.

Die Befugnisse der Nationalen Normenkontrollrats (NKR) sollen erweitert werden; insbesondere bezüglich einer Überprüfungsbefugnis bezüglich der angewendeten Methodik in der Durchführung der Messungen.

Daneben sollen die Bemühungen intensiviert werden, auf EU-Ebene weniger bürokratieintensive Lösungen zu finden und neue Belastungen zu vermeiden. Als ein Schritt zur Eindämmung setzt sich die Bundesregierung für die Ausweitung der Befugnisse der „Hochrangigen Gruppe“ zur Überprüfung von Bürokratielasten (Stoiber-Gruppe) ein, so dass letztlich ein europäisches Pendant zum deutschen NKR entsteht.

Bewertung durch das IW Köln: 4 von 5 möglichen Bewertungspunkten

INSM-WiWo-Deutschand-Check: 4 Punkte

Bewertungsbegründung

Auch wenn es sich bei dem Beschluss im Wesentlichen um eine Fortsetzung der Bürokratieabbaustrategie aus der vorherigen Legislaturperiode handelt, bedeuten die damit verbundene Ausweitung und Konkretisierung der Ziele und Nennung weiterer Maßnahmen doch einen nennenswerten Fortschritt gegenüber dem bisher Erreichten.

Mit der Festlegung, dass es sich um einen Nettoabbau der Aufwendungen durch administrative Pflichten handelt, wird zudem der Druck erhöht, auf neue Gesetzesvorlagen mit hohem bürokratischen Aufwand zu verzichten und generell eine schlanke und effiziente Gesetzgebung anzustreben („bessere Rechtsetzung“).

Allerdings bedarf die konkrete Umsetzung des Kabinettsbeschlusses in Einzelmaßnahmen in vielen Fällen noch der Gesetzgebung bzw. Regelung durch die betreffenden Ressorts, deren Ausgestaltung dann über den Erfolg der Maßnahmen zum weiteren Bürokratieabbau entscheidet.

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