Analyse: Das Sparpaket der Bundesregierung im Urteil der Ökonomen

Bei einer Klausursitzung hat die Bundesregierung Anfang Juni „Eckpunkte für weitere Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2011 und des Finanzplans bis 2014 beschlossen. Ziel ist es, die Defizitgrenze des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts spätestens im Jahr 2013 wieder einzuhalten und einen Konsolidierungspfad einzuschlagen, der mit den Vorgaben der Schuldenbremse kompatibel ist. Danach darf  der Bund im Jahr 2016 ein strukturelles Defizit von maximal 0,35 Prozent des BIP aufweisen.

Die wesentlichen Kennzahlen des Eckpunktepapiers zur Konsolidierung des Bundeshaushalts:

Die geplanten Haushaltsentlastungen summieren sich im Jahr 2011 auf 11,2  Mrd. Euro; bis 2014 steigt die Entlastungswirkung auf jährlich 27,6 Mrd. Euro. Über die vier Jahre summieren sich die Einsparungen auf 81,6 Mrd. Euro. Davon entfallen:

  • 30,2 Mrd. Euro auf soziale Leistungen

  • 28,7 Mrd. Euro auf die Unternehmen und

  • 22,7 Mrd. Euro auf den Bund und seine Verwaltungen (einschließlich der Bundeswehr)

Im Wesentlichen wird der durch die Schuldenbremse vorgegebene Konsolidierungspfad in den Jahren 2011 bis 2014 eingehalten.


Bewertung durch das IW Köln: 3 von 5 möglichen Punkten.

INSM-WiWo-Deutschland-Check: 3 Punkte

Bewertungsbegründung:


  • Unter Wachstumsaspekten sind die Schwerpunkte richtig gesetzt. Im Wesentlichen wird der Rotstift bei den konsumtiven Staatsausgaben angesetzt,  Kürzungen bei Investitionen und Bildung (beides Wachstumstreiber) sind nicht vorgesehen. Dieser Ansatzpunkt erhöht auch die Erfolgsaussichten der Konsolidierung. Denn aus vielen Studien wissen wir, dass erfolgreiche Haushaltskonsolidierungen auf der Ausgabenseite des Budgets ansetzen müssen und dort bei den konsumtiven Staatsausgaben. Steuererhöhungen schwächen hingegen das Wachstum und gefährden so den Konsolidierungserfolg.

  • Das Sparpaket ist auch nicht sozial unausgewogen, wie von Kritikern moniert. Die Sozialleistungen bringen zwar den größten Sparbeitrag, sie stellen aber auch im Bundeshaushalt mit 54 Prozent den größten Einzelposten.

  • Wenig mutig zeigt sich der Entwurf beim Subventionsabbau. Hier schlummert ein größeres Potenzial als die 2 Mrd. Euro, die für 2011 vorgesehen sind. Insbesondere wünschenswert wäre gewesen, die Liste der Steuerbegünstigungen im Bereich der Mehrwertsteuer konsequent zu lichten und bei der Gelegenheit auch die erst mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz eingeführte Mehrwertsteuerentlastung der Hotellerie (1 Mrd. Euro jährlich) wieder rückgängig zu machen.

  • Viele Einzelposten der Sparliste sind reine Absichtserklärungen wie etwa Einsparungen durch eine Streitkräftereform oder die zusätzliche Besteuerung der Kernenergie, die eine positive Entscheidung für eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken voraussetzt. Die eingebuchten Einsparungen durch eine Effizienzsteigerung der Arbeitsvermittlung müssen auch noch durch konkrete Maßnahmen unterlegt werden.

  • 2 Milliarden Euro will der Bund einsparen durch Streichung des Zuschusses an die Rentenversicherung für ALG II und Wegfall der Erstattung für einigungsbedingte Leistungen. Die Streichungen machen Sinn, belasten aber zunächst einmal die gesetzliche Rentenversicherung (2 Mrd. Euro entsprechen etwa 0,2 Beitragspunkten). Wegen der aktuell günstigen Finanzlage der GRV wird diese Maßnahme aber nicht zu Beitragserhöhungen führen. Mittel- und längerfristig ist dies für die Rentenversicherung im Wesentlichen neutral, weil den sinkenden Beitragseinnahmen auch geringere Rentenzahlungen gegenüberstehen.  

  • Rein rechnerisch werden Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten. Für das Jahr 2014 gelingt dies allerdings nur durch die Einbuchung einer globalen Minderausgabe von 5,6 Mrd. Euro. Wie dieser Betrag im Einzelnen zusammen kommen soll, bleibt unklar. Um die Schuldenbremse auch in den Jahren danach einzuhalten, muss der Rotstift nochmals angesetzt werden. Das jetzt beschlossene Paket reicht noch nicht, um das strukturelle Defizit des Bundes bis 2016 auf die erlaubten 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu drücken.





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