Analyse: Die Bildungskarte im Urteil der Ökonomen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 9.2.2010 eine Neugestaltung der Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende gefordert. Die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche werden in Zukunft nicht mehr aus den Leistungen für Erwachsene abgeleitet, sondern eigenständig berechnet.Bedürftige Kinder und Jugendliche haben zudem ab dem 1. Januar 2011 einen Rechtsanspruch auf individuelle Bildungsförderung. Diese Bedarfe sollen mit einem Bildungspaket zielgenau berücksichtigt werden. Was ist geplant?
Eine Bildungskarte soll dafür sorgen, dass die Leistungen unkompliziert und unbürokratisch bei den Kindern und Jugendlichen ankommen.
Bewertung durch das IW Köln: vier von fünf möglichen Punkten

Bewertungsbegründung:
Die Leistungen des Staates zur Absicherung der Teilhabebedarfe der Kinder könnten generell als Geldleistungen oder als Sachleistungen bzw. als Subjekt- oder Objektförderung ausgestaltet werden. Bei der Bildungskarte handelt es sich um eine Sachleistung, die als Subjektförderung ausgestaltet wird. Dies hat aus dreierlei Sicht Vorteile.
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Nachfrageorientierte Pauschalen versorgen die Begünstigten quasi mit zusätzlicher „Kaufkraft“. Die Souveränität der Begünstigten als Konsumenten wird gestärkt, denn der Staat überlässt ihnen die Freiheit, im Rahmen des Verwendungszwecks zwischen den verschiedenen zulässigen Angeboten und/oder Anbietern auszuwählen.
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Bei knappen öffentlichen Mitteln ist davon auszugehen, dass eine Objektförderung nicht in die beste Verwendung aus Sicht der Nachfrage gelenkt werden. Eine nachfrageorientierte Finanzierung wird den Konsumentennutzen besser berücksichtigen beziehungsweise beim Anbieter ein stärkeres Controlling der Kosten bewirken. Die höhere Wahlfreiheit und größere Konsumentensouveränität von Gutscheinmodellen ist vor diesem Hintergrund mit einem positiven Nebeneffekt verbunden. Gutscheine leisten die Gewähr, dass auch bei einem staatlichen Eingriff zwischen den Leistungsanbietern der Wettbewerb bewahrt bleibt beziehungsweise intensiviert wird und damit die Sanktionsmechanismen des Marktes greifen können.
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Die Berücksichtigung von gesellschaftlichen beziehungsweise politisch motivierten Zielen bei der Einführung von Gutscheinsystemen legt die Vermutung nahe, dass sie in Konflikt mit den beiden Zielen Allokations- und Produktionseffizienz treten können. Da die soziale Kohäsion im Mittelpunkt der Einführung der Bildungscard steht, ist eher die Erfüllung der ersten beiden Ziele fraglich. Die Effizienzziele würden dann nicht erreicht, wenn die Nutzer der Bildungscard nicht über die Informationen verfügen, die besten Angebote auszuwählen. Durch die Ausdehnung des Nutzerkreises der Bildungscard durch private Spenden kann die positive Wirkung der Bildungscard auf die Allokations- und Produktionseffizienz jedoch gestärkt werden.
Mit der Bildungscard soll perspektivisch ein Bildungspaket aus vier Komponenten angeboten werden – die Lernförderung, ein Schulbasispaket, ein Zuschuss zum Mittagessen und der Zugang zu Kultur und Sport. Für alle vier Bereiche kann empirisch gezeigt werden, dass eine Teilhabe positive Effekte auf die Entwicklung der Kinder bewirkt.
Ebenso zeigt sich empirisch, dass Kinder aus Familien mit geringeren Einkommen aktuell eine geringere Teilhabe aufweisen. Die Bildungskarte kann dafür sorgen, dass der Auftrag des Verfassungsgerichts zielführend umgesetzt wird.
