Analyse: Reduzierung von Subventionen aus der ökologischen Steuerreform im Urteil der Ökonomen
Änderungen bei der Ökosteuer (Haushaltsbegleitgesetz 2011/Gesetz zur Reduzierung von Subventionen aus der ökologischen Steuerreform). Was ist geplant?Mit Amtsantritt der rot-grünen Bundesregierung 1998 wurden die Energiesteuern deutlich erhöht beziehungsweise für Strom neu eingeführt. Diese so genannte Ökosteuer sah Ausnahmen für besonders energieintensive Industriebrachen vor, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Anbietern nicht übermäßig zu beeinträchtigen. Im Gegenzug hat sich die Industrie zur Absenkung der Treibhausgasemissionen verpflichtet.
An dieser Selbstverpflichtung und an der Notwendigkeit der Beschränkung von Zusatzbelastungen mit Energiesteuern hat sich nichts Substantielles geändert. Dennoch plant die Bundesregierung, die Steuerbelastungen für energieintensive Unternehmen zu erhöhen, um damit Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zu erzielen.
Im Einzelnen sind folgende Veränderungen vorgesehen:
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Die Definition der steuerbegünstigten Unternehmen soll enger gefasst werden, um Mitnahmeeffekte bei Unternehmen zu vermeiden, die diese Ausnahmen nicht benötigen.
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Sockelbeträge und ermäßigte Steuersätze werden angehoben, so dass insbesondere viele mittelständische Unternehmen mit der vollen Steuerlast belastet werden.
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Der so genannte Spitzenausgleich, mit dem besonders hohe Steuerlasten bei energieintensiven Unternehmen eingeschränkt werden, wird erheblich reduziert (von 95 Prozent auf nur noch 73 Prozent).
Bewertung durch das IW Köln: einer von fünf möglichen Bewertungspunkten

Bewertungsbegründung:
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Die geplanten Neuregelungen zur Energiesteuer führen zu erheblichen Zusatzbelastungen bei Unternehmen. Betroffen sind insbesondere Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch. Die im Gesetzentwurf genannten Beispiele führen vielfach zu einer Verdoppelung der steuerlichen Belastung – teilweise muss die fünffache Steuerlast getragen werden. Damit erreicht die Stromsteuer ein Niveau von bis zu 18 Prozent des Nettostrompreises.
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Die Mehrbelastungen sollen einseitig national eingeführt werden. Dies schwächt die Position der deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Dies gilt insbesondere für energieintensive Unternehmen, die in der Regel einen großen Außenhandelsanteil haben. Aber auch eher binnenorientierte Branchen sehen sich einer wachsenden Konkurrenz aus dem Ausland gegenüber. Eine Erhöhung der inländischen Produktionskosten führt dazu, dass Transporte über weitere Strecken rentabel werden und zusätzliche Wettbewerber auf den deutschen Markt drängen.
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Die Erhöhung der Steuerbelastung ist nicht klimapolitisch begründet und stellt eine Gefährdung von Teilen der industriellen Produktion in Deutschland dar. Das macht auch die langfristige Erfüllung des Einnahmeziels von 1,5 Milliarden Euro fraglich.
Lesen Sie hier mehr über die in Deutschland geführte Debatte über dieses Gesetzesvorhaben.
