Arbeitnehmer-Umfrage im September 2011: Meinungen zur Zusammenlegung von Haupt- und Realschule
INSM-WiWo-Deutschland-Check: Zusammenfassung des Arbeitnehmervotums
Die Hauptschule ist immer wieder Gegenstand der bildungspolitischen Reformagenda. In den letzten Jahren hat sich ihr Ruf verschlechtert, und somit wird verstärkt die Frage aufgeworfen, ob sie ihren Bildungsauftrag noch erfüllen kann. Jüngst hat Bundesbildungsministerin Schavan den Vorschlag eingebracht, Haupt- und Realschule in der „Oberschule“ zusammenzulegen. Damit wäre die Hauptschule, die es noch in fünf Bundesländern gibt, faktisch abgeschafft. Einige Länder – beispielweise Bayern – wehren sich dagegen, denn dort gilt die Hauptschule als Erfolgsmodell.
Die Uneinigkeit in der Politik zeigt sich auch bei den Beschäftigten. So lautet das Ergebnis des aktuellen IW-Arbeitnehmervotums, das im August/September von der IW Consult durchgeführt wurde. 1.000 Arbeitnehmer haben Angaben zum Thema „Zusammenlegung von Haupt- und Realschule“ gemacht. Den Ergebnissen zufolge bevorzugen 49,3 Prozent der Beschäftigten ein System, bei dem Schüler möglichst früh auf verschiedene Schulformen aufgeteilt werden. Dies würde für eine Beibehaltung der Hauptschule sprechen. Andererseits sind 45,3 Prozent der Ansicht, dass Schüler möglichst lange gemeinsam lernen sollten. Demnach sollten Haupt- und Realschule eher zusammengelegt werden.
Ein wesentliches Ziel der Bildungspolitik besteht darin, den Anteil von „Risikoschülern“ zu reduzieren. Damit sind Schüler gemeint, die die Schule ohne ausreichende Fähigkeiten für eine berufliche Ausbildung verlassen – aktuell wird ihr Anteil auf circa ein Fünftel geschätzt. Die Arbeitnehmer sind eher der Ansicht, dass diese Quote sinken würde, wenn Haupt- und Realschule zusammengelegt würden: 40,8 Prozent vertreten diese Meinung. Allerdings gehen gleichzeitig beträchtliche 31,1 Prozent davon aus, dass es nach der geplanten Reform prozentual mehr Risikoschüler geben würde. Auch hier zeigt sich also ein Dissenz – mit einer Tendenz zur Abschaffung der Hauptschule. Bemerkenswert ist, dass insbesondere Arbeitnehmer, die selbst einen Hauptschulabschluss haben, von einer Reduktion des Risikoschüleranteils ausgehen.
Weitgehend einig sind sich die Arbeitnehmer darin, dass die Politik zunächst einen verbindlichen und einheitlichen Anforderungskatalog festlegen sollte, um die Ausbildungsreife von Schulabsolventen am Ende der 9. bzw. 10. Klasse zu sichern: 82,1 Prozent sprechen sich dafür aus, nur 12,9 Prozent dagegen. Die Zusammenlegung von Haupt- und Realschule ist aus Sicht der Arbeitnehmerschaft also nicht der dringlichste Schritt, um das Bildungssystem zu reformieren. Dies sehen insbesondere Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern so – also diejenigen, die besonders betroffen sind.
Festzuhalten ist, dass die Arbeitnehmer sich in zwei Lager teilen, abgesehen von dem weitgehend unstrittigen Wunsch nach einem Anforderungskatalog. Eine Gruppe bevorzugt ein langes gemeinsames Lernen und vermutet mehrheitlich, dass der Anteil der Risikoschüler sinken würde, wenn Haupt- und Realschule zusammengelegt würden. Die andere Gruppe sieht es umgekehrt: Diese Arbeitnehmer plädieren für eine frühe Aufteilung der Schüler und gehen eher von einer Erhöhung des Risikoschüleranteils aus. Beide Gruppen sind ähnlich groß – und somit wird sich ein gesellschaftlicher Konsens nur schwer erreichen lassen.
INSM-WiWo-Deutschland-Check: die Meinung der Arbeitnehmer im Detail
Der politische Hintergrund
Das dreigliedrige Schulsystem in Deutschland – das im Kern aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium besteht – wird immer wieder als reformbedürftig bezeichnet. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Hauptschule: In den letzten Jahren hat sich ihr Ruf verschlechtert, und somit wird verstärkt die Frage aufgeworfen, ob sie ihren Bildungsauftrag noch erfüllen und ihren Absolventen akzeptable Startchancen bieten kann. Ökonomisch gesehen stellt sich diese Frage nicht zuletzt aus dem Grund, dass Hauptschulabsolventen ihren Abschluss immer weniger dazu nutzen können, um auf dem Arbeitsmarkt Kompetenzen zu signalisieren – zumindest in vielen Bundesländern. Andererseits stellen zahlreiche Unternehmen gezielt Hauptschulabsolventen ein, um von ihrer Praxisorientierung zu profitieren. In einigen Bundesländern – beispielsweise in Bayern – gilt die Hauptschule daher eher als Erfolgsmodell. Entsprechend verschieden gehen die Länder vor: Die klassische Hauptschule gibt es noch in fünf Bundesländern, die anderen haben auf alternative oder zusammengefasste Schulformen umgestellt. An diesen kann der Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Abschluss erlangt werden.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass das dreigliedrige Schulsystem häufig auf der politischen Agenda steht. Jüngst hat Bundesbildungsministerin Schavan den Vorschlag in die CDU eingebracht, Haupt- und Realschule in der „Oberschule“ zusammenzulegen. Dadurch würde ein zweigliedriges Schulsystem aus Oberschule und Gymnasium entstehen. Damit wäre die Hauptschule faktisch abgeschafft, wobei der Hauptschulabschluss weiterhin an der Oberschule angeboten werden könnte.
INSM-WiWo-Deutschland-Check: Die Fragen die Arbeitnehmer
Zu diesem Themenkomplex wurden 1.000 Arbeitnehmer für das vorliegende Arbeitnehmervotum befragt. Die Befragung wurde im Ende August 2011 durchgeführt und die Stichprobe wurde hinsichtlich soziodemografischer Merkmale repräsentativ geschichtet. Im Einzelnen wurden die folgenden Fragen gestellt:
- Haben Sie schulpflichtige Kinder?
- Welches Schulsystem halten Sie für geeigneter?
- Ein Schulsystem, das die Schüler möglichst früh nach ihren Fähigkeiten auf verschiedene Schulformen verteilt?
- Ein Schulsystem, das möglichst lange auf ein gemeinsames Lernen von Schülern mit unterschiedlichen Fähigkeiten ausgerichtet ist?
- Aktuell verlässt rund ein Fünftel der Schüler die Schule ohne ausreichende Fähigkeiten für eine berufliche Ausbildung. Wie würde sich dieser Anteil Ihrer Meinung nach verändern, wenn Haupt- und Realschule zusammengelegt würden?
- Inwieweit stimmen Sie der folgenden Aussage zu? „Anstatt Haupt- und Realschule zusammenzulegen, sollte die Politik zunächst einen verbindlichen und einheitlichen Anforderungskatalog festlegen, um die Ausbildungsreife von Schulabsolventen am Ende der 9. bzw. 10. Klasse zu sichern.“
Fragen der Schulpolitik sind insbesondere – wenn auch nicht ausschließlich – für Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern relevant. Diese machen in der Stichprobe knapp ein Drittel der Befragten aus. Im Folgenden wird zwischen Beschäftigten mit schulpflichtigen Kindern und ohne schulpflichtige Kinder differenziert, wenn sich die Ergebnisse deutlich unterscheiden.
Die Uneinigkeit in der Politik spiegelt sich bei den Arbeitnehmern
Die grundsätzliche bildungs- und gesellschaftspolitische Frage, die von der Abschaffung der Hauptschule berührt wird, besteht darin, wie lange Schüler mit unterschiedlichen Fähigkeiten gemeinsam lernen sollen. Sowohl für eine frühe als auch für eine späte Aufteilung der Schüler gibt es Argumente, insbesondere hinsichtlich der Wechselwirkungen zwischen Schülergruppen:
- Je später die Aufteilung durchgeführt wird, desto länger können leistungsschwächere Schüler von ihren leistungsstärkeren Mitschülern profitieren. Der Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft könnte demnach abgeschwächt werden, denn Bildungsforscher vermuten, dass ein längeres gemeinsames Lernen die Chancen von Schülern aus bildungsfernen Haushalten verbessert.
- Umgekehrt ist nicht gänzlich auszuschließen, dass leistungsstärkere Schüler in ihrer Entwicklung gehemmt werden, wenn sie länger gemeinsam mit leistungsschwächeren Schülern unterrichtet werden.
Die optimale Dauer des gemeinsamen Lernens, bei der sich Vor- und Nachteile die Waage halten, kann nur schwer bestimmt werden. Nicht zuletzt so erklärt sich, dass in der Bildungspolitik Uneinigkeit herrscht.
Dieser Dissenz zeigt sich auch bei den Arbeitnehmern: 49,3 Prozent bevorzugen ein Schulsystem, bei dem Schüler möglichst früh auf verschiedene Schulformen aufgeteilt werden. 45,3 Prozent sind hingegen der Ansicht, dass Schüler möglichst lange gemeinsam lernen sollten. So unterschiedlich die Meinungen also sind, zeigt sich doch, dass die meisten Arbeitnehmer Stellung beziehen: Nur 5,4 Prozent haben keine Meinung zu dieser Frage.

Einige klare Tendenzen sind allerdings zu erkennen, wenn Teilgruppen der Angestellten betrachtet werden (Tabelle 4 im Anhang):
- Arbeitnehmer bevorzugen umso eher eine möglichst frühe Aufteilung der Schüler, je höher ihr eigener Schulabschluss ist: Der Anteil derjenigen, die für eine frühe Aufteilung sind, beträgt bei Arbeitnehmern mit Hauptschulabschluss 47,2 Prozent, bei Arbeitnehmern mit Realschulabschluss 49,3 Prozent und bei Arbeitnehmern mit Abitur 51,2 Prozent.
- Noch deutlicher fällt der Vergleich von Altersgruppen aus: Bei den 16- bis 24-Jährigen sprechen sich 61,3 Prozent für eine frühe Aufteilung aus; dieser Anteil fällt kontinuierlich bis auf 40,1 Prozent bei den 50- bis 65-Jährigen. Anders ausgedrückt: Je älter die Arbeitnehmer sind, desto eher sprechen sie sich für ein möglichst langes gemeinsames Lernen von Schülern mit unterschiedlichen Fähigkeiten aus.
Arbeitnehmer erwarten eher eine Senkung des Anteils der „Risikoschüler“
Der Anteil der Schüler, die die Schule ohne ausreichende Fähigkeiten für eine berufliche Ausbildung verlassen, wird auf circa ein Fünftel geschätzt. Schulpolitische Reformen müssen sich unter anderem daran messen lassen, ob und gegebenenfalls wie sie zu einer Veränderung dieses Anteils von „Risikoschülern“ beitragen können. Die oben erwähnten (ausgewählten) Vor- und Nachteile einer Zusammenlegung von Haupt- und Realschule lassen vermuten, dass der Anteil der Risikoschüler sowohl sinken als auch steigen kann: Einerseits können bisherige Hauptschüler profitieren, andererseits können bisherige Realschüler gehemmt werden.
Die Zusammenlegung von Haupt-und Realschule würde den Anteil der Risikoschüler nach Ansicht der Arbeiternehmerschaft eher senken als steigern (Abbildung 2): 40,8 Prozent sind der Meinung, dass der Anteil deutlich oder etwas sinken würde, während 31,1 Prozent glauben, dass sich der Anteil deutlich oder etwas anheben würde. Die Meinungen gehen demnach zwar auseinander – der Anteil derjenigen, die von einer Reduzierung des Anteils der Risikoschüler ausgehen, überwiegt jedoch.

Der Vergleich von Teilgruppen unter den Arbeitnehmern verdeutlicht, wie sich der persönliche Hintergrund auf die Einschätzung auswirkt. Es zeigt sich, dass insbesondere Beschäftigte, die eigene Erfahrungen auf der Hauptschule gemacht haben, glauben, dass die Schüler von einer Zusammenlegung von Haupt- und Realschule profitieren würden. Arbeitnehmer mit Realschulabschluss hingegen sind vergleichsweise skeptisch:
- Arbeitnehmer mit Hauptschulabschluss gehen besonders stark davon aus, dass der Anteil der Risikoschüler sinken würde. Dies zeigt sich daran, dass der Anteil derjenigen, die von einer deutlichen Verringerung ausgehen, in keiner Gruppe so groß ist wie bei den Arbeitnehmern mit Hauptschulabschluss (19,8 Prozent).
- Arbeitnehmer mit Realschulabschluss hingegen sind zwar insgesamt auch eher der Meinung, dass es zu einem Rückgang des Anteils der Risikoschüler kommen würde; diese Meinung ist jedoch relativ schwach ausgeprägt. Dies geht damit einer, dass der Anteil derjenigen, die sogar von einer deutlichen Erhöhung des Anteils der Risikoschüler ausgehen, in keiner Gruppe so groß ist wie bei den Arbeitnehmern mit Realschulabschluss (15,4 Prozent).
Arbeitnehmer bevorzugen einen verbindlichen und einheitlichen Anforderungskatalog
Die Arbeitnehmer sind sich weitgehend darin einig, dass die Politik zur Sicherung der Ausbildungsreife einen Anforderungskatalog festlegen sollte: 82,1 Prozent sind voll und ganz oder eher der Ansicht, dass zunächst ein verbindlicher und einheitlicher Anforderungskatalog festgelegt werden sollte, um die Ausbildungsreife von Schulabsolventen am Ende der 9. bzw. 10. Klasse zu sichern. 12,9 Prozent der Arbeitnehmer stimmen dem eher nicht oder überhaupt nicht zu.

Die Arbeitnehmer sehen die Zusammenlegung von Haupt- und Realschule demnach nicht als bedeutendsten oder ersten Schritt an, um das Schulsystem zu reformieren – die Sicherstellung der Schulbildungsqualität durch eine inhaltliche Koordination scheint ihnen wichtiger zu sein. Auf diese Weise könnte beispielweise gewährleistet werden, dass Hauptschüler über die praxisbezogenen Basiskompetenzen verfügen, die Unternehmen für die betriebliche Ausbildung voraussetzen. Dadurch könnte sich der Ruf der Hauptschule verbessern, obwohl dies ein langfristiger Prozess wäre und eine Abstimmung mit der Frage vorzunehmen wäre, wie viel Autonomie Schulen zugestanden werden soll.
Arbeitnehmer, die selbst schulpflichtige Kinder haben, sprechen sich besonders stark für einen verbindlichen und einheitlichen Anforderungskatalog aus (Tabelle 6 im Anhang): In dieser Gruppe sind 86,5 Prozent für diesen Schritt, während lediglich 10,0 Prozent dagegen sind. Bei den Arbeitnehmern ohne schulpflichtige Kinder sind 80,1 Prozent für und 14,2 Prozent gegen einen Anforderungskatalog. In beiden Fällen spricht sich also die Mehrheit dafür aus, einen verbindlichen und einheitlichen Anforderungskatalog einzuführen, bevor Haupt- und Realschule zusammengelegt werden. Arbeitnehmer, die stärker betroffen sind – das heißt Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern –, setzen jedoch in besonderem Maße auf dieses Instrument der Schulpolitik.
Zwei Lager unter den Arbeitnehmern
Grob gesprochen teilen sich die Arbeitnehmer in zwei Gruppen:
- Die eine Gruppe bevorzugt ein möglichst langes gemeinsames Lernen von Schülern mit unterschiedlichen Fähigkeiten und geht dementsprechend auch mehrheitlich davon aus, dass der Anteil der Risikoschüler sinken würde, wenn Haupt- und Realschule zusammengelegt würden.
- Die andere Gruppe spricht sich für eine frühe Aufteilung der Schüler aus und ist mithin auch eher der Ansicht, dass der Risikoschüleranteil bei einer Zusammenlegung steigen würde.
Beide Gruppen sind mit 45,3 bzw. 49,3 Prozent der Arbeitnehmer ähnlich groß (Abbildung 1 auf Seite 8). Somit ist zu erwarten, dass nur schwer ein gesellschaftlicher Konsens erreicht werden kann.

INSM-WiWo-DeutschlandCheck: über das Arbeitnehmervotum
Das IW-Arbeitnehmervotum befragt vier Mal im Jahr 1.000 Arbeitnehmer in Deutschland zu aktuellen politischen Vorgängen. Konzipiert wird die Kurzbefragung von der IW Consult, einer Tochtergesellschaft des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln. Die Online-Befragung wird in Zusammenarbeit mit goals international durchgeführt.
Die Befragung für das vorliegende Votum wurde vom 19. bis zum 23. August 2011 durchgeführt. Die Stichprobe der Arbeitnehmer zwischen 16 und 65 Jahren wurde repräsentativ für Deutschland nach Schulbildung, Geschlecht und Altersgruppen geschichtet. Nicht berücksichtigt wurden Arbeitnehmer ohne Schulbildung.



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