Der aktuelle Beschluss der Bundesregierung zur Rente mit 67 im Urteil der Ökonomen

Die Bundesregierung hat am 17. November beschlossen, an der ab 2012 schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre festzuhalten.

Hintergrund: Gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI ist die Bundesregierung verpflichtet, „vom Jahr 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung  der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten  und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können …“

Was wurde getan?

  • Die Bundesregierung hat im November 2010 unter der Überschrift „Aufbruch in die altersgerechte Arbeitswelt“ ihren ersten Bericht gemäß § 154 Abs. 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch vorgelegt.

  • Aufgrund der erhobenen statistischen Befunde erklärte Bundesministerin Ursula von der Leyen: "Die Chancen Älterer am Arbeitsmarkt verbessern sich bereits seit Jahren stetig. Durch den Fachkräftemangel wird die Nachfrage nach gut qualifizierten älteren Arbeitskräften weiter steigen. Deswegen halte ich es nicht nur für notwendig, sondern auch für vertretbar, an der behutsamen, schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters bis zum Jahr 2029 festzuhalten." 

  • Somit bleibt es dabei, was der Deutsche Bundestag im Jahr 2007 beschlossen hat, dass nämlich im Zeitraum 2012 bis 2029 die Regelaltersgrenze von derzeit 65 auf 67 Jahre angehoben wird. Bis zum Jahr 2024 erfolgt diese Anhebung in Schritten von einem Monat pro Jahr, danach erhöht sich die Schrittfolge auf zwei Monate jährlich. Die Arbeitnehmer des Geburtsjahrgangs 1964 – also die heute 46-Jährigen – werden die ersten sein, die erst im Alter von 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.  

  • Es bleibt allerdings bei der Regelung, dass auch nach 2029 langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren ohne Abschläge im Alter von 65 Jahren in Rente gehen können.

Bewertung durch das IW Köln: 5 von 5 möglichen Punkten

INSM-WiWo-Deutschland-Check: 5 Punkte

Bewertungsbegründung:

  • Die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern und Frauen ist in den letzten Jahrzehnten kräftig angestiegen. Lag die fernere Lebenserwartung eines 60-jährigen Manns nach der Wiedervereinigung noch bei 17,8 Jahren und bei gleichaltrigen Frauen bei 22,1 Jahren, so ist die verbleibende Lebensspanne mittlerweile bis auf 20,6 bzw. 24.5 Jahre angestiegen (Statistisches Bundesamt, 2010).

  • Gleichzeitig schwankt das durchschnittliche Rentenzugangsalter seit 1991 in einem sehr engen Band von 59,7 bis 60,9 Jahren und lag zuletzt mit 60,6 Jahren deutlich hinter der Regelaltersgrenze. Lediglich bei den Altersrenten, also ohne Erwerbsminderungsfälle, hat sich der Wert seit einem Jahrzehnt leicht erhöht. Mit aktuell 63,2 Jahren liegt aber auch hier das durchschnittliche Zugangsalter fast 2 Jahre hinter der Regelaltersgrenze und um ein bis zwei Jahre hinter dem Niveau der sechziger und siebziger Jahre (Deutsche Rentenversicherung, 2010).

  • In der Folge hat sich die Rentenbezugsdauer von 11,1 Jahren 1970 auf 18,2 Jahren 2009 erhöht – bei den westdeutschen Männern von 10,3 auf 15,8 Jahre, bei den westdeutschen Frauen von 12,7 auf 20,6 Jahre. Die zusätzlichen Lebensjahre kamen somit vor allem dem Ruhestand zugute. Auch aus diesem Grund ist die Zahl der im Umlageverfahren zu alimentierenden Renten in Westdeutschland von 9,9 Millionen 1970 auf zuletzt 19,9 Millionen gestiegen. Hinzu kommen weitere 5 Millionen Rentenzahlungen in den neuen Bundesländern.

  • Obwohl die Rentenausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung mittlerweile zu einem Drittel aus Steuerzuschüssen finanziert werden, stieg der Beitragssatz von 17,0 Prozent 1970 auf aktuell 19,9 Prozent an. (1960 lag er mit 14 Prozent noch deutlich niedriger.)

  • Die 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes geht davon aus, dass auch in den nächsten Jahrzehnten die Lebenserwartung weiter ansteigen wird. Im Jahr 2029, wenn der Prozess der Anhebung der Regelaltersgrenze um zwei Jahre abgeschlossen sein soll, wird die Lebenserwartung schon wieder um mehr als diese zwei Jahre angestiegen sein. Ohne eine Anhebung der Regelaltersgrenze muss der Beitragssatz weiter steigen und/oder noch mehr Steuergeld in die Rentenkasse fließen. Aber schon heute werden mehr als 30 Prozent der Gesamtausgaben der Rentenversicherung über Staatszuschüsse finanziert.

  • Nicht nur die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung erfordert eine Erhöhung des Ruhestandsalters, sondern auch die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials. Gemäß der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der 20 bis 64-jährigen bis zum Jahr 2030 um über sechs Millionen schrumpfen. Dabei ist eine durchschnittliche jährliche Nettozuwanderung von 100.000 Personen unterstellt. Wird dieser positive Zuwanderungssaldo nicht erreicht, schrumpft das Erwerbspersonenpotenzial noch dramatischer. Da gleichzeitig die Zahl der Menschen im Alter 65+ um mehr als fünf Millionen Personen ansteigen wird, verschlechtert sich der Altenquotient dramatisch: 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahre stehen heute 33,7 Personen im Alter von 65+ gegenüber, im Jahr 2030 werden es gemäß den Ober- und Untergrenzen der mittleren Bevölkerungsentwicklung dann 51,4 bzw. 52,8 sein.

    Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters und damit eine Verlängerung der Erwerbsphase mindert dieses Problem und trägt zur Sicherung von Wachstum und Wohlstand bei. Eine längere Phase der Erwerbstätigkeit und ein späterer Austritt aus dem Erwerbsleben helfen nicht nur, den Beitragssatzanstieg zu begrenzen, sondern heben zugleich auch das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung an.

  • Die Arbeitsmarktperspektiven älterer Erwerbstätiger haben sich bereits in den letzten Jahren deutlich verbessert. In der Altersgruppe der 60 bis unter 65-jährigen waren im Jahr 2000 nur 19,9 Prozent erwerbstätig, bis zum Jahr 2009 war dieser Anteil auf 38,4 Prozent angestiegen. Die Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dieser Altersgruppe hat sich im selben Zeitraum sogar mehr als verdoppelt, von 10,9 auf 23,4 Prozent. Besonders erfreulich: Die Zahl der Langzeitarbeitslosen (länger als ein Jahr arbeitslos) ist in dieser Altersgruppe von 97.000 im Jahr 2000 auf 22.000 im Jahr 2009 gesunken.

    Vieles spricht dafür, dass sich die Arbeitsmarktperspektiven allgemein und speziell der älteren Arbeitnehmer angesichts der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiter verbessern werden. Angesichts zunehmender Knappheiten bei Fachkräften werden die Betriebe ihre Anstrengungen erhöhen, das Erfahrungswissen ihrer älteren Arbeitnehmer länger zu nutzen.

  • Ökonomisch sinnvoll und unter rentensystematischen Gesichtspunkten angebracht gewesen wäre es, die Sonderregelung für langjährig Versicherte zu streichen. Diese Regelung widerspricht dem der umlagefinanzierten Rentenversicherung zugrunde liegende Grundsatz der Teilhabeäquivalenz, wonach mit jedem Euro Beitragszahlung ein gleich hoher Rentenanspruch erworben wird.

    Die 45er Regelung begünstigt hingegen jene Arbeitnehmer, die früher in die Rentenkasse einzahlen, auch wenn die geleisteten Beiträge insgesamt nicht höher sind als bei einer Vergleichspersonen, die später ins Erwerbsleben eingetreten ist und ebenfalls vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand wechseln will.