Der Pakt für Wettbewerbsfähigkeit im Urteil der Ökonomen
„Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“ – dabei handelt sich um eine gemeinsame Initiative von Deutschland und Frankreich. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der 27 EU-Staaten und damit der EU insgesamt wird ein 6-Punkte-Programm für mehr Wettbewerbsfähigkeit vorgeschlagen, das aus folgenden Elementen besteht:
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Abschaffung von Lohnindexierungssystemen
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Gegenseitige Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen zur Förderung der Arbeitsmobilität in Europa
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Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer
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Anpassung des Rentensystems an die demographische Entwicklung (z.B. Renteneintrittsalter)
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Verpflichtung zur Verankerung einer „Schuldenbremse“ in die Verfassungen der Mitgliedstaaten
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Einführung nationaler Krisenbewältigungsregime für Banken
Gemessen werden soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Länder mithilfe von drei quantifizierbaren Indikatoren:
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Preisliche Wettbewerbsfähigkeit (Indikatoren: Lohnstückkosten, Poduktivitätsorientierung der Arbeitskosten)
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Stabilität der öffentlichen Finanzen (Indikatoren: explizite und implizite Staatsverschuldung)
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Forschung und Entwicklung, Bildung, Infrastruktur (Indikator: Mindestprozentanteil am Bruttoinlandsprodukt)
Bewertung durch das IW Köln: 4 von 5 Punkten
Bewertungsbegründung
Das Grundanliegen der deutsch-französischen Initiative ist sehr zu begrüßen. Die aktuellen Turbulenzen im Euro-Währungsgebiet haben deutlich gemacht, dass ein Auseinanderdriften der Wettbewerbsfähigkeit der Euro-Länder mit hohen Kosten für die EU und Gefahren für den Euro verbunden sein kann. Eine stärkere wirtschaftliche Konvergenz zu sichern, ist deshalb ein grundsätzlich richtiges Anliegen. Wechselkursanpassungen stehen in einer Währungsunion zur Korrektur von Fehlentwicklungen nicht zur Verfügung, was eine höhere Disziplin insbesondere in der Lohnpolitik und Finanzpolitik erfordert. Hier setzt der Pakt für Wettbewerbsfähigkeit richtigerweise an.
Die gewählten Indikatoren zur Messung der Wettbewerbsfähigkeit sind plausibel gewählt und in der Lage, frühzeitig drohende Fehlentwicklungen anzuzeigen:
Ein Anstieg der Lohnstückkosten bedeutet, dass die Arbeitskosten stärker steigen als die Produktivität. Darin liegt eine Gefahr für die preisliche Wettbewerbsfähigkeit. Wenn in anderen Ländern eine höhere Kostendisziplin herrscht, kommt es zur realen Aufwertung und die Wettbewerbsposition verschlechtert sich zwangsläufig. Die Unternehmen in den Konkurrenzländern können dann ihre Produkte und Dienstleistungen preiswerter anbieten. In den „Südländern“ der EU ist genau diese Fehlentwicklung über einen längeren Zeitraum zu beobachten gewesen.
Investitionen in die Bildung, in Forschung und Entwicklung und die Infrastruktur sind Wachstumstreiber und somit wichtige Faktoren, die über die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit eines Landes entscheiden. Einen Zielwert für den Anteil dieserAusgaben am Bruttoinlandsprodukt hat der Pakt allerdings nicht definiert.
Unsolide öffentliche Haushalte (hohe laufende Defizite oder hohe Schuldenstände in Relation zum BIP) gefährden wirtschaftliches Wachstum und sind somit ebenso mittel- und langfristig eine Bedrohung für die Wettbewerbsfähigkeit. Zu begrüßen ist die Wahl eines umfassenden Verschuldungsbegriff im Pakt: Nicht nur die explizite, also die offen ausgewiesenen Staatsschulden, sollen berücksichtigt werden, sondern auch die impliziten Staatsschulden. Erst beide zusammen geben Auskunft über die zukünftige Tragfähigkeit der Staatshaushalte. Die EU-Kommission legt regelmäßig Berechnungen zu den Tragfähigkeitslücken der öffentlichen Haushalte der Mitgliedstaaten vor, die hier herangezogen werden könnten. Allerdings nennt der Pakt auch hier keine konkreten Werte, die als kritisch gelten.
Der konkrete Maßnahmenkatalog des „6-Punkte-Programms“ ist geeignet, sein Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen:Die Abschaffung von Lohnindexierungssystemen wirkt einer unheilvollen Lohn-Preis-Spirale entgegen und erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Produktivitätsorientierung in der Lohnpolitik. Die Gefahr, dass es zu Konflikten mit den Zielen der Geldpolitik kommt und die Notenbanken zum Handeln zwingt, wird geringer.
Die gegenseitige Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen fördert die Mobilität von Arbeitskräften innerhalb der EU. Tendenziell verbessert dies die Ressourcenallokation und auf diesem Wege das Wachstum in Europa, denn der Produktionsfaktor Arbeit wird effizienter genutzt.
Die Schaffung einer einheitlichen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage kann zu einem transparenteren und intensiveren Steuerwettbewerb in Europa führen, denn bei einer harmonisierten Bemessungsgrundlage ist direkt am Steuersatz abzulesen, wo günstigere steuerliche Bedingungen für Kapitalgesellschaften vorliegen.
Allerdings ist jede Harmonisierung mit der Gefahr behaftet, dass der Wettbewerb der Ideen um bessere Lösungen eingeschränkt wird und die Harmonisierung lediglich politisch benutzt wird, um lästigen Standortwettbewerb zu beseitigen. Diese Maßnahme kann auch missbraucht werden. Wachsamkeit ist geboten.
Die Anpassung der Rentensysteme an die demografischen Entwicklungen ist ebenfalls positiv zu bewerten. Wenn die Lebenserwartung steigt, nicht aber die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, dann droht früher oder später eine finanzielle Schieflage. Eine Anhebung der Regelaltersgrenze setzt zudem Anreize, länger imErwerbsleben zu bleiben. Das wiederum stärkt das Wachstumspotenzial einer Volkswirtschaft.
Die Verpflichtung zur Einführung einer Schuldenbremse wäre ein großer Schritt in Richtung solider öffentlicher Haushalte. Die Erfahrungen von Ländern wie der Schweiz, die schon länger über entsprechende Schuldenbremsen verfügen, sind positiv. Auch in Deutschland hat die noch junge Schuldenbremse die Diskussion um die Bedeutung solider öffentlicher Haushalte positiv beeinflusst. Eine verfassungsmäßige Schuldenbremse erleichtert es einem Finanzminister, für Ausgabendisziplin der Regierung zu sorgen.
Dass es nationaler Krisenbewältigungsregime für Banken bedarf, um Schaden von der Volkswirtschaft abzuwenden, hat die schwere Finanzkrise überdeutlich gemacht. Wie dies im Einzelnen geschehen soll, sagt der Pakt allerdings nicht.
Die Orientierungspunkte sind also ökonomisch richtig gesetzt. Der durchaus kritikwürdigen Idee einer Vergemeinschaftung der Wirtschaftspolitik („EU-Wirtschaftsregierung“) leistet der Pakt keinen Vorschub. Eher im Gegenteil, die Verantwortung für die Einhaltung der Wettbewerbsfähigkeit wird durch den Pakt an die Nationalstaaten verwiesen. Sie haben die Aufgabe, in ihrem Verantwortungsbereich für Rahmenbedingungen zu sorgen, die Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sichern und fördern.
Sehr ambitioniert ist allerdings der Zeitplan, denn der Pakt sieht vor, dass diese sechs Maßnahmen national innerhalb von 12 Monaten umgesetzt sein müssen. Ehrgeizig ist der Zeitplan auch deshalb, weil der Maßnahmenkatalog teilweise noch sehr allgemein formuliert ist und noch der Konkretisierung bedarf. In der aktuellen Fassung gewährt er noch erheblichen politischen Interpretationsspielraum.
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