Deutschland-Debatte - März 2010
Hier finden Sie Positionen und Argumente in der Politik und der Wirtschaft rund um die im INSM-Wiwo-Deutschland-Check März 2010 untersuchten Gesetze und Entscheidungen der Bundesregierung.
1. Debatte um das 4. SGB IV-Änderungsgesetz
„Es gibt kaum öffentliche Diskussionen um das 4. SGB IV-Änderungssetz“, erklärt der Wissenschaftler Holger Schäfer, Arbeitsmarkt-Experte des IW Köln (Foto: IW Köln). Denn die Gesetzesnovelle sorge lediglich dafür, dass bestimmte arbeitsmarktpolitische Instrumente weitergeführt werden, deren Befristung auslief. Diese Instrumente waren teilweise noch in der Zeit der rot-grünen Koalition auf den Weg gebracht worden.
Das 4. SGB IV-Änderungssetz befindet sich derzeit nach Auskunft des Bundesarbeitsminsteriums (vom 11. März 2010) derzeit im Stadium eines Referentenentwurfs in der Ressortabstimmung.
Es enthält neben arbeitsmarktpolitischen Instrumenten auch Elemente, die die Gesetzliche Krankenversicherung betreffen. Diese waren im Deutschland-Check März 2010 jedoch nicht Gegenstand der Analyse.
Auch wenn die hier untersuchten arbeitsmarktpolitischen Teile der Gesetzesnovelle in der Öffentlichkeit derzeit nicht breit debattiert werden: IW-Arbeitsmarkt-Experte Schäfer rechnet aufgrund des Milliarden-Defizits der Bundesagentur für Arbeit damit, dass alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Lauf des Jahres noch kritischer hinterfragt werden.
Die im 4. SGB IV-Änderungesetz enthaltenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen hält das IW Köln allerdings weit überwiegend für sinnvoll.
2. Debatte um den zweiten Kabinettsbeschluss zum Demokratieabbau
"Bessere Rechtsetzung und der Abbau von bestehenden Belastungen sind eigenständige Politikziele dieser Bundesregierung. Das heißt, nur dort zu regulieren, wo es unbedingt erforderlich ist. Neue Regelungen müssen zu den Menschen und Betrieben passen und möglichst wenig zusätzlichen Aufwand auslösen." So kommentiert Staatsminister Eckart von Klaeden, MdB, den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 27. Januar 2010 zum Bürokratieabbau. Von Klaeden ist Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung. Auf den Webseiten der Bundesregierung ist das Originaldokument hinterlegt.
Das Vorhaben, den Bürokratieaufwand für die Unternehmen um 25 Prozent zu senken, reicht bis ins Jahr 2006 zurück, also in die Amtszeit der Großen Koalition, zurück. Bereits in der Vorgängerstudie des INSM-WiWo-Deutschland-Checks, die die Politik der Großen Koalition kontinuierlich beleuchtet hatte, hatten Wissenschaftler das Vorhaben, die Unternehmen spürbar von Bürokratieaufwänden zu entlasten, positiv bewertet. Lesen Sie hier mehr dazu.
In seiner Schlussbilanz zur Arbeit der Großen Koalition hatte Professor Dr. Michael Hüther die Einrichtung eines Normenkontrollrates als einen der politischen Meilensteine des Kabinetts Merkel I bezeichnet. Zitat: „Der Bund verfügt mit dem Normenkontrollrat endlich über ein Gremium, das die Bürokratiekosten von Gesetzen und Verordnungen unter die Lupe nimmt und Vorschläge zur Lichtung des Paragraphendschungels macht. Eben dieses Gremium hat der Bundesregierung gerade erst bestätigt, dass sie Bürger und Unternehmen durch den Abbau von Bürokratie um rund sechs Milliarden Euro jährlich entlastet hat.“ Mehr zum Thema finden Sie hier.
In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten damals die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) „die Forderung des Nationalen Normenkontrollrates nach einem Gesamtkonzept für den Bürokratieabbau“ begrüßt. Sie hatten damit die Aufforderung an die Politik verbunden, dass das Programm „nicht ins Stocken geraten“ dürfe.
Im Februar machten Stellenpläne der Bundesregierung Schlagzeilen. Danach will Bundeskanzlerin Angela Merkel neunzehn neue Stellen im Bundeskanzleramt einrichten – neun davon im Umfeld des Normenkontrollrates sowie der Geschäftststelle "Bürokratieabbau".
