Deutschland-Debatte im Juni 2011

Debattenbeiträge zum Atomausstieg und zur EEG-Novelle

Bis zum Jahr 2022 soll der Atomausstieg in Deutschland vollzogen sein. So hat es die Bundesregierung beschlossen. Zitat:

„Mit Inkrafttreten des neuen Atomgesetzes sollen zunächst die Kernkraftwerke vom Netz gehen, die bereits im Zuge des Moratoriums abgeschaltet wurden: Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1. Hinzu kommt das Kraftwerk Krümmel, das zum Zeitpunkt des Moratoriums bereits abgeschaltet war. Es sollen dann jeweils zum Jahresende folgen:
 
2015: Grafenrheinfeld,
2017: Gundremmingen B,
2019: Philippsburg 2,
2021: Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf,
2022: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.“

Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht den Ausstieg als „riesige Chance für Deutschland“.  Denn das Land könne so zu einem Vorreiter für die Erneuerbaren Energien werden, argumentiert die Kanzlerin. Daraus ergäben sich neue Exportchancen.

Auch die Süddeutsche Zeitung warb in einem Online-Kommentar dafür, „das Ende der Kernkraft als Chance zu begreifen, und nicht als Verlust“. Der Ausstieg biete enorme Möglichkeiten ... - als Einstieg in das potentiell auch ökonomisch lohnende Solarzeitalter.

Die Grünen wollen am 25. Juni bei einem Sonderparteitag über ihre Haltung zum Atomausstieg entscheiden. Sueddeutsche.de zitiert Fraktionschefin Renate Künast mit der Auffassung, dass sich das Ausstiegs-Paket auf den ersten Blick „gar nicht so schlecht“ lese. „Pferdefüße“ sieht der selben Quelle zufolge Parteikollegin Bärbel Höhn.

Die SPD fordert eine „flankierende Strategie, um Industriearbeitsplätze in Deutschland zu sichern und die Energiepreise für Arbeitnehmer bezahlbar zu halten“. In einem gemeinsamen Papier fixierten SPD-Parteichef Sigmar Gabriel und der sozialdemokratische Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier die Position ihrer Partei. 

Nach der Einigung innerhalb der schwarz-gelben Koalition ging der FDP-Generalsekretär Patrick Lindner mit Zweifeln an der Rechtssicherheit des Atomausstieges in die Öffentlichkeit. Er habe dies auch in interner Koalitionsrunde deutlich gemacht.

Kontrovers wurde die „Energiewende“ bei einer öffentlichen Experten-Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages diskutiert. Professor Frank Schorkopf vom Institut für Völker- und Europarecht der Universität Göttingen warnte vor möglichen Auswirkungen der Energiewende beispielsweise auf Strom- und Mietpreise, so eine Online-Information des Deutschen Bundestages. Aus juristischer Perspektive seien die geplanten Gesetzesänderungen "alles in allem eine unrunde Kumulation der Eingriffe in die Bürgerrechte“.

Auch Professor Wolfgang Renneberg, frühere Chef der Atomaufsicht des Bundes,  sieht „ein erhebliches Risiko, dass dieses Gesetz wieder aufgehoben wird“.

Für eine frühere Abschaltung aller deutschen Atomkraftwerke sprachen sich in der Anhörung laut Webseite des Bundestages Repräsentanten von Greenpeace, der NaturFreunde Deutschlands sowie des BUND aus.

Manager von Stromkonzernen forderten unterdessen Entschädigungen für Vermögensschäden, die ihnen durch den Atomausstieg entstehen. „ ... wer aussteigt, muss die entstehenden Vermögensschäden fair ausgleichen. Auch das ist ein Stück gesellschaftlicher Solidarität, auf die jeder Bürger und jedes Unternehmen einen Anspruch hat.“, schrieb E.ON-Chef Johannes Teyssen im Handelsblatt.

RWE-Chef Jürgen Großmann schickte einen Protestbrief an die Bundesregierung.   

Bundesumweltminister Norbert Röttgen hält den Ausstieg in seiner beschlossenen Form hingegen rechtlich für „wasserdicht“.

Matthias Kurth, Chef der Bundesnetzagentur, bestätigte die Warnungen von Energiekonzernen vor Stromausfällen in einem Interview der Thüringer Allgemeinen. Es seien mehr mit fossilen Brennstoffen betriebene Kraftwerke erforderlich, um die Versorgungsschwankungen der Erneuerbaren Energien auszugleichen. Zudem brauche Deutschland für eine erfolgreiche Energiewende mehrere tausend Kilometer neue Hochspannungsleitungen. 

International löste der Koalitionsbeschluss zum Abschied von der Kernenergie gemischte Reaktionen aus. Österreichs Umweltminister Nikolaus Berlakovich sprach von einem beispielhaften Schritt mit starker „Signalwirkung“. Kritik kam Medienberichten zufolge aus Schweden und Frankreich.

Laurence Parisot, Präsidentin des des französischen Arbeitgeberverbandes  Mouvement des Entreprises de France (MEDEF), fürchtet, dass der deutsche Atomausstieg Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU haben könnte. Deutschland verhalte sich zudem wie ein „blinder Passagier“, weil es weiter Atomstrom aus Frankreich importiere.

Auch die schwedische Regierung meldete sich kritisch zu Wort. Ihr gehört der Konzern Vattenfall. Das Unternehmen ist von den Folgen des Ausstieges betroffen, weil ihm zwei deutsche AKW gehören (Krümmel und Brunsbüttel). 

Die Organisation Greenpeace forderte in offenen Briefen an Abgeordnete der SPD und der Grünen einen schnelleren Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie. 


In den Eckpunkten zur EEG-Novelle definiert die Bundesregierung den Anspruch, den Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2020 auf 35 Prozent, bis 2030 auf 50 Prozent und bis 2050 auf 80 Prozent zu steigern.

Die EEG-Novelle soll den Betreibern von Offshore-Windparks deutlich erhöhte Einspeisungsvergütungssätze bringen.  Nachteile wird das Gesetz für Windmüller bringen, die ihre Anlagen an Land haben.

Mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzeses (EEG) will die schwarz-gelbe Koalition eigener Angabe nach die Erneuerbaren Energien `an den Markt heranführen. Neben einer festen Einspeisevergütung, soll es künftig ein Marktprämienmodell geben.

Zitat: „Wer jetzt dieses so genannte Marktprämien-Modell wählt, speist seinen Strom nicht einfach ins Netz ein, sondern verkauft ihn an der Börse. Am Monatsende erhält er als Marktprämie die Differenz zwischen der Einspeisevergütung, die er im alten Modell erhalten hätte und dem durchschnittlichen Strompreis an der Börse. So hat der Anbieter einen Anreiz, Energie zu speichern und erst dann abzugeben, wenn der Bedarf groß und die Preise entsprechend hoch und über dem Durchschnittspreis liegen.“

Die Vergütungen werden im Rahmen der EEG-Umlage auf die Stromkunden umgelegt.

Die Bundesregierung prognostiziert unter Berufung auf entsprechende Studien des Bundesumweltministeriums, dass sich der Strompreis dadurch nur „in geringem Umfang“ erhöhe – um etwa 3 Euro im Monat für einen Durchschnittshaushalt.   

Der Bundesverband Windenergie kritisiert die Vorlage wegen der aus seiner Sicht massiven Einschnitte.

Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig will im Bundesrat gegen Einschnitte bei der Photovoltaik vorgehen.  Es dürfe keine weitere Reduzierung der Einspeiseförderung geben, Zudem dürfe auch der Bau von Freiflächen-Solarparks nicht eingeschränkt werden. Allerdings ist die EEG-Novelle im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie meint, dass die EEG-Novelle  den Ausbau der Erneuerbaren Energien bremsen und verteuern werde.

"Anstatt am vereinbarten Pfad der Förderabsenkung festzuhalten, plant die Regierung nun weitere Kürzungen für die Solarenergie. Dieser Vorstoß stellt nicht nur einen massiven Vertrauensbruch, sondern auch eine Bedrohung für die heimische Solarindustrie dar" – so zitiert das Portal Comcenture zudem den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW), Carsten Körnig.

Auf einer Umweltministerkonferenz Ende Mai in Wernigerode forderte Thüringens Umweltstaatssekretär Roland Richwien im Interesse der Landwirtschaft höhere Vergütungen für güllebasierte Biogasanlagen.

Positionen von Repräsentanten der SPD, der FDP und der Grünen spiegelt ein Beitrag auf Raiffeisen.com. http://www.raiffeisen.com/news/artikel/30218625  

Der Gesetzentwurf in der wissenschaftlichen Analyse des INSM-WiWo-Deutschland-Checks.