Deutschland-Debatte im Mai 2011

Debatte über den Regierungsentwurf eines CCS-Gesetzes (Speicher für Kohlendioxid)

Zitat Bundesumweltministerium zum Entwurf des CCS-Gesetzes: „Dieses Gesetz dient der Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten im Interesse des Klimaschutzes und im Interesse einer möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung und Industrieproduktion sowie dem Schutz des Menschen und der Umwelt, auch in Verantwortung für künftige Generationen. Zu diesen Zwecken regelt es zunächst die Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten.“

Bundesumweltminister Norbert Röttgen zur Verabschiedung des Entwurfs durch das Bundeskabinett am 13. April 2011: "Es ist erfreulich, dass es jetzt zu einer Lösung gekommen ist, die die unterschiedlichen Länderinteressen berücksichtigt.“ Über die Frage der großtechnischen Anwendung der CO2-Speicherung werde erst entschieden, „wenn nach der Erprobungsphase die Unbedenklichkeit der CCS-Technologie nachgewiesen worden ist".

Schätzungen zufolge sollen in Deutschland 22 Milliarden Tonnen CO2 unter die Erde gebracht werden können – verpresst zum Beispiel in ausgebeutete Erdgasfelder oder poröse Gesteinsschichten.

Katherina Reiche (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium, warb in einem Interview  der Märkischen Allgemeinen für CCS-Akzeptanz: „CCS bietet die Chance, Kohle klimafreundlich zu verstromen und prozessbedingte CO2-Emissionen in der Industrie zu vermeiden.“

In Brandenburg (Lausitz) erkundet der Energiekonzern Vattenfall zwei mögliche Kohlendioxid-Lagerstätten. Viele in der Region wehren sich gegen die Pläne. Vor diesem Hintergrund will das Land Brandenburg Mitbestimmungsrechte der Bundesländer aus dem Gesetzentwurf gestrichen sehen. Die Landesregierung fürchtet, dass sonst einzelne Bundesländer eine CO2-Speicherung auf ihrem Territorium zu Lasten anderer Länder ablehnen könnten. 

Schleswig-Holstein hatte sich für ein Vetorecht der Bundesländer in Bezug auf die Lagerung auf dem eigenen Landesgebiet stark gemacht. Auch den im Rahmen des INSM-WiWo-Deutschlandchecks mit der Analyse des CCS-Gesetzentwurfs beauftragten Wissenschaftlern ist dies ein Dorn im Auge.

Eine Information des Deutschen Bundestages fasst Pro- und Contra-Argumente zusammen

Unter Berufung auf Bundesumweltminister Röttgen heißt es dort, dass diese Technologie „auch als Exportprodukt ökonomisch von großer Bedeutung sein kann". Der Konzern Vattenfall will in Jänschwalde 1,5 Milliarden Euro in ein Pilotkraftwerk mit CCS-Technologie investieren.

Zu den Gegner des Gesetzentwurfs zählt die Fraktion der Linkspartei. Sie will die unterirdische Lagerung von Kohlendioxid ganz verbieten. „Die Abscheidung und unterirdische Verpressung von CO2 aus deutschen Kohlekraftwerken ist und bleibt eine mit enormen Kosten und Gefahren für Mensch und Natur verbundene Risiko-Technologie“, so Parteivorstandsmitglied Sabine Wils.

Wiederum anderen Kritiker fordern  eine Verlängerung der Betreiberhaftung für mögliche Umweltschäden. Nach bisherigem Stand (12. Mai 2011) soll die Haftung nach 30 Jahren an den Staat übergehen.

Die Umweltorganisation Greenpeace macht mobil gegen die CO2-Speicherung. Solche Lager seien „tickende Zeitbomben“, so Greeenpeace-Energieexpertin Anike Peters.


Debatte um den Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im grauen Kapitalmarkt


„Durch den von Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium heute gemeinsam in das Kabinett eingebrachten Gesetzesvorschlag sollen die Rechte der Anleger gegenüber Anbietern und Vertriebsstellen sogenannter „Graumarktprodukte“ erheblich gestärkt werden.“ O-Ton des Ministeriums von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

Begründung: „Anlegerinnen und Anleger haben in der Vergangenheit in diesem bislang wenig regulierten Bereich des Kapitalmarkts viel Geld verloren. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, durch eine schärfere Produktregulierung und erhöhte Anforderungen an den Vertrieb von Graumarktprodukten, die Informationsbasis für oftmals weitreichende Investmententscheidungen zu verbessern.“

Neben Bafin-geprüften Verkaufsprospekten und „Beipackzetteln“, die über „Risiken“ des Finanzproduktes aufklären, soll auch die Verjährungsfrist für die Produkthaftung verlängert werden.

„Ein Anfang“ sei das neue Gesetz  so zitieren die Stuttgarter Nachrichten Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Allerdings stelle der Gesetzentwurf, der als Reaktion auf die Finanzkrise „die 80.000 freien Finanzvermittler unter Aufsicht stellen soll“, nur eine „halbherzige Kontrolle dar“. Das meint jedenfalls der Autor der Stuttgarter Nachrichten.

Die Kritik macht sich vor allem daran fest, dass die Gewerbeaufsichtsämter die Finanzberater kontrollieren sollen. Diesen Ämtern fehle das Know-how für eine effektive Kontrolle. Besser geeignet und kompetent sei die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Reaktionen aus der Branche:

„Warum kompetente Berater das neue Gesetz nicht fürchten müssen.“ Darüber schreibt Stefan Michler, Vorstand der Finet Asset Management AG.

Der Branchenverband Geschlossene Fonds (VGF) hat als Reaktion auf das Gesetz  ein Musterformular präsentiert, das Mitgliedsunternehmen künftig bei Neuemissionen einsetzen können. Auf seiner Webseite schreibt der Verband dazu: "Der Beipackzettel für geschlossene Fonds orientiert sich an den Vorgaben des Entwurfs zum Vermögensanlagengesetz, der Bestandteil des bereits durch Kabinettsbeschluss am 06. April 2011 verabschiedeten Gesetzentwurfs zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (FinAnlVerm- u. VermAnlG) ist.“

Lesen Sie hier, wie Ökonomen des IW Köln diesen Gesetzesentwurf im Rahmen des INSM-WiWo-Deutschland-Checks bewerten.