Deutschland-Debatte im September 2011

INSM-WiWo-Deutschland-Check: Diskussion über die Liberalisierung des Fernbusverkehrs


Anfang August 2011 hat das Bundeskabinett die Liberalisierung des Fernbusverkehrs beschlossen. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) erklärte Regierungsquellen zufolge, dass die Bürger durch mehr Fernbusverbindungen flexibler würden und Geld sparen könnten. Die Fahrt mit einem Fernbus sei deutlich preiswerter als mit einem privaten Pkw. Und sie sei eine Ergänzung zum Fernreiseverkehr auf der Schiene. "Damit ermöglichen wir Mobilität – das Motto dieser Regierung. Vor allem für diejenigen, die nicht so betucht sind."

Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung freien Wettbewerb und Erleichterungen bei der Zulassung von neuen Fernbuslinien bringen. Fernbusse sollen voraussichtlich ab Anfang 2012 Ziele in ganz Deutschland, die mindestens 50 Kilometer auseinander liegen, anfahren dürfen – auch wenn diese Strecken bereits durch die Bahn bedient werden. Mehr Informationen auf der Präsenz des Bundesverkehrsministeriums.

Die Mindest-Distanz von 50 Kilometern hat die Regierung eingezogen, um den öffentlichen Nahverkehr davor zu schützen, dass private Busunternehmen lukrative Nahverkehrsstrecken bedienen. Der Bundesrat muss die Liberalisierung bestätigen.

Der FDP-Abgeordnete Patrick Döring, Verkehrspolitischer Sprecher seiner Fraktion,
 begrüßte die geplante Liberalisierung: „Die Liberalisierung des Fernbusverkehrs sei  (...) ein wichtiger Schritt für mehr Wettbewerb zwischen den einzelnen Verkehrsträgern.“ Bereits im Jahr 2010 hatte Döring gefordert, dass Deutschland dem Beispiel der amerikanischen Greyhound-Busse folgen solle.

SPD und Linke argumentierten gegen das Gesetz in der vorliegenden Form.

SPD-Verkehrsexperte Uwe Beckmeyer drohte in einem Interview der Neuen Osnabrücker Zeitung mit Widerstand gegen das Fernbus-Gesetz im Bundesrat. Auf seiner Webseite bezieht Beckmeyer wie folgt Position: „Die Öffnung des Fernbusmarktes gefährdet den Bestand des Schienenverkehrs insbesondere in Randlagen. Eine Ausdünnung des Schienenverkehrs in Randgebieten ist jedoch nicht zu akzeptieren.“ Die Bundesregierung müsse sicherstellen, „dass für Beschäftigte ordentliche Löhne und Arbeitsverträge gewährleistet werden. Die Konkurrenz von Busunternehmen darf nicht über soziale Standards verzerrt werden.“ Zudem forderte Beckmeyer, dass Fernbusse auf Autobahnen mit einer Maut belegt werden. Die Bundesregierung plant dies derzeit nicht.  

Linke-MdB Thomas Lutze: „Die Bundesregierung plant, die Einschränkungen beim Fernbusverkehr abzuschaffen. (...) Dass die Busse ohne Maut über die Autobahn fahren dürfen, ist hierbei selbstverständlich. Dass für den Bahnverkehr auf der Schiene aber Trassengebühren und Gebühren für jeden Halt in einem Bahnhof abgedrückt werden muss, weiß kaum jemand. Was hat es also mit Chancengleichheit im Wettbewerb zu tun, wenn das eine Verkehrsmittel eine Maut zahlen muss und das andere nicht?“

Dumping befürchtet die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).

Die Deutsche Bahn selbst will die Entwicklung zunächst einmal abwarten. Sie hatte zunächst erwogen, ihr eigenes Fernbus-Angebot auszubauen.

Der Verband der Deutschen Automobilindustrie, VDA, begrüßte die neue Bus-Freiheit: Dadurch würden viele Menschen „mobiler“.

In einer bereits länger zurückliegenden Stellungnahme begrüßt der Bundesverband Deutscher Omnisbusunternehmer (BDO) „grundsätzlich“ die „Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs“. Die Liberalisierung entspreche „auch der bestehenden Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass preisgünstige Verkehrsangebote eine bessere Verkehrsbedienung darstellen und deshalb schon heute genehmigt werden können, wenn die Deutsche Bahn keine ähnlich günstigen Preise anbietet.“
Forderungen nach einer Maut für Busse erteilte der BDO eine Absage. Argument: Bereits heute würde der Busverkehr die Kosten der Straßennutzung in Deutschland decken.

„Fernbusse könnten Bahn und Billigflieger überholen“, titelte die WELT.

Lesen Sie hier, wie die IW-Ökonomen dieses Gesetzes-Vorhaben im Rahmen der Dauerstudie INSM-WiWo-Deuschland-Check bewerten.


INSM-WiWo-Deutschland-Check: Diskussion über die achte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)


Bundeswirtschaftsminister Phillipp Rösler will mit den Eckpunkten zur 8. GWB-Novelle „die Durchsetzung des Kartellrechts durch Verbraucherverbände stärken und Kartellbußgeldverfahren beschleunigen“. Rösler erklärte Anfang August 2011 zur Vorstellung der Eckpunkte: "Damit der Wettbewerb effizient geschützt werden kann, müssen den Kartellbehörden angemessene Sanktionen zur Verfügung stehen. Im Missbrauchsfall besteht auf europäischer Ebene heute bereits eine Entflechtungsmöglichkeit. Eine entsprechende Regelung wollen wir jetzt in den Text des GWB übernehmen. Danach kann das Bundeskartellamt bei Vorliegen eines Missbrauchs als ultima ratio zum Beispiel auch eine Entflechtung anordnen."

Die Eckpunkte zur achten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) finden Sie hier.

"Licht und Schatten" sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) in dem Vorhaben. Richtig sei, dass das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis und das Verbot des Forderns ungerechtfertigter Vorzugsbedingungen nicht weiter verlängert werden“, da diese sich als nicht praxistauglich erwiesen hätten, meint HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Verband "begrüßt" es auch, dass die Entflechtung von Unternehmen nur noch für den Fall" vorgesehen sei, "dass ein marktstarkes Unternehmen seine Marktmacht auch tatsächlich missbraucht". "Keinen Bedarf" sieht der HDE für die "Einführung einer neuen Klagebefugnis für Verbraucherorganisationen und Verbände der Marktgegenseite gegen Kartellsünder". Schon heute zeige sich, dass die Verbraucher von einem funktionierenden Wettbewerb profitierten.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag lobte Röslers Gesetzesnovelle. Ähnlich wie der HDE „begrüßte“ der DIHK die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums, „keine missbrauchsunabhängige Entflechtung“ einzuführen. Das erklärte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke gegenüber dem Handelsblatt.

In einer bereits länger zurück liegenden Stellungnahme hatte sich auch der Bundesverband der Deutschen Industrie, BDI, gegen eine „verschuldensunabhängige Entflechtung“ von Unternehmen ausgesprochen. „Eingriffe in die Unternehmenssubstanz bedürfen einer besonderen Rechtfertigung. Eine Entflechtung ohne ein missbräuchliches Verhalten der Unternehmen wirft gravierende verfassungsrechtliche Bedenken auf und entspricht nicht unserer Wettbewerbsordnung.“ Dieses Problem ist nach den aktuellen Eckpunkten aus dem Rösler-Ministerium nun bereinigt.

Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) wandte sich gegen die Rösler-Pläne, das Verbot, Lebensmittel unter Einstandspreis zu verkaufen, fallenzulassen. Ein Auslaufen der Regelung würde dem Handel einen unnötigen Anreiz geben, wieder verstärkt unter Einstandspreis zu verkaufen, so BDM-Vorsitzender Romuald Schaber. Sein Verband fordert stattdessen, das Verbot auch auf die Stufe zwischen Erzeugern und Verarbeitung ausgeweitet werden. Milcherzeuger leiden nach Auffassung des Verbandes darunter, dass „die Milchindustrie (...) sich (...) jeden Rückgang der Verkaufserlöse bei den Bauern holen (kann)“.

“Die Kartellrechtsrevolution findet nicht statt”, schrieb die Börsenzeitung Mitte August. Weiter heißt es in dem Artikel: „Die bislang letzte große Novelle gab es 2005. Seitdem wurde von vielen Seiten Korrekturbedarf angemeldet. Teilweise gingen diese Änderungswünsche weit über das hinaus, was die Eckpunkte aus dem Hause von Philipp Rösler jetzt in Angriff nehmen.“ Via

Lesen Sie hier, wie die Ökonomen des IW Köln die 8. Novelle des GWB im Rahmen der wissenschaftlichen Dauerstudie INSM-WiWo-Deutschland-Check bewerten.