Unternehmens-Umfrage im August 2010


Zusammenfassung


In der zweiten Julihälfte 2010 haben 750 Unternehmen am aktuellen IW-Unternehmervotum teilgenommen. Die Befragten haben die Reformvorschläge der Bundesregierung zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie das geplante „Restrukturierungsgesetz“ für Kreditinstitute aus Unternehmenssicht beurteilt.

Die zentralen Ergebnisse sind:

  • Insgesamt geben sechs von zehn Unternehmen an, dass die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Einfluss auf ihre Einstellungs- und Beschäftigungspläne haben wird. Demgegenüber erwarten knapp ein Viertel der Unternehmen eher negative Auswirkungen auf die Arbeitsplatzentwicklung im Hause. Nur selten rechnen die Unternehmen mit einem positiven Effekt.

  • Vier Fünftel der Unternehmen glauben, dass der Arbeitgeberanteil bei der GKV höchstens für diese Legislaturperiode fixiert bleibt. Dabei gehen sogar 44 Prozent der Unternehmen davon aus, dass der Arbeitgeberanteil innerhalb eines Jahres wieder steigen könnte.

  • Die meisten Unternehmen erwarten, dass sich die Bürokratiekosten im Unternehmen zumindest unwesentlich erhöhen werden. Mehr als drei Fünftel der Befragten denken, dass sich die Bürokratiebelastung deutlich erhöhen (21 Prozent) oder erhöhen wird (40 Prozent). Darüber hinaus sieht gut ein Viertel der Unternehmen zukünftig unwesentliche Kostensteigerungen.

  • Insgesamt die Hälfte der Unternehmen erwartet durch das „Restrukturierungsgesetz“ entweder keinen Einfluss auf die Kreditvergabe oder kann hierzu keine Beurteilung vornehmen. Des Weiteren gehen über zwei Fünftel der Befragten von einer Verschlechterung bei der Kreditversorgung von Unternehmen aus.

  • Ein Großteil der Unternehmen rechnet damit, dass sich die Bankenabgabe grundsätzlich bei den Konditionen der Kreditinstitute bemerkbar machen wird. Dabei erwarten acht Prozent deutliche und weitere 44 Prozent spürbare Verschlechterungen bei den Konditionen. Zudem sieht ein Drittel der Unternehmen unwesentliche Kostensteigerungen bei Bankdienstleistungen.


Fragestellung


Die Bundesregierung hat Anfang Juli ein Maßnahmen-Paket zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgestellt. Es soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Geplant ist die Erhöhung der Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Lediglich der Arbeitgebersatz soll dabei gesetzlich festgeschrieben werden. Des Weiteren liegt ein Diskussionsentwurf zum „Restrukturierungsgesetz“ für Kreditinstitute vor. Dieser sieht die Schaffung eines geordneten Sanierungs- und Abwicklungsverfahrens für Kreditinstitute und die Einführung einer Bankenabgabe vor.

Ende Juli 2010 haben 750 Unternehmen der Industrie und industrienahen Dienstleistungen im Rahmen einer Kurzumfrage dazu Stellung genommen, welche Auswirkungen sie durch diese beiden Reformvorschläge für sich erwarten.


Zur Gesundheitsreform wurden dabei folgende drei Fragen gestellt:


  • Wie wirkt sich diese Regelung mittelfristig auf Ihre Beschäftigungs- und Einstellungspläne aus?
  • Was denken Sie, wie lange wird die Fixierung des Arbeitgeberanteils Bestand haben?

  • Wird sich diese Maßnahme auf die Bürokratiekosten Ihres Unternehmens auswirken?

Die folgenden beiden Punkte wurden zum „Restrukturierungsgesetz“ erfragt:

  • Welchen Einfluss hat das „Restrukturierungsgesetz“ Ihrer Ansicht nach auf die Kreditvergabe an Unternehmen?

  • Erwarten Sie, dass sich durch die Einführung der Bankenabgabe die Konditionen bei Ihrem Kreditinstitut verschlechtern?


Unternehmensmeinungen zu den Reformvorschlägen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung


Die Eckpunkte der Bundesregierung zur Finanzierung der GKV sehen vor, dass der kasseneinheitliche Beitragssatz von derzeit 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent erhöht wird. Dabei soll der Beitragssatz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils um 0,3 Prozentpunkte steigen. Dies führt Anfang nächsten Jahres zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten. Allerdings soll der Arbeitgebersatz gesetzlich auf 7,3 Prozent festgeschrieben werden. Zukünftige Ausgabensteigerungen in der GKV sollen über einkommensunabhängige Zusatzprämien der Arbeitnehmer finanziert werden.
Knapp ein Viertel der Unternehmen erwartet, dass sich diese Regelung mittelfristig eher negativ auf ihre Beschäftigungs- und Einstellungspläne auswirken wird. Nur wenige Unternehmen (4 Prozent) gehen dabei klar von negativen Folgen aus. Für einen Großteil der Unternehmen (60 Prozent) hat diese Reform hingegen keinen Einfluss auf ihre Personalpolitik (Tabelle 1).

  • Lediglich wenige Unternehmen (5 Prozent) geben an, dass sich die Gesundheitsreform eher positiv auf die Beschäftigung in ihrem Hause auswirken wird. Zudem nimmt fast kein Unternehmen eine uneingeschränkt positive Einschätzung vor.

  • Immerhin sieben Prozent der Befragten können die mittelfristigen Auswirkungen auf die Anzahl der Arbeitsplätze im Unternehmen nicht beurteilen.

  • Größere Unternehmen (ab 50 Millionen Euro Umsatz) gehen seltener davon aus, dass die Gesundheitsreform ihre Einstellungs- und Beschäftigungspläne tendenziell negativ beeinflusst als kleinere Unternehmen.

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Die Ergebnisse zu dieser Frage im Detail:

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Die Unternehmen gehen größtenteils davon aus, dass die Festschreibung des Arbeitgebersatzes bei der gesetzlichen Krankenversicherung allenfalls für diese Legislaturperiode Bestand haben wird. Mehr als zwei Fünftel der Unternehmen (44 Prozent) erwarten sogar, dass diese Regelung innerhalb eines Jahres modifiziert werden könnte. Weitere 35 Prozent rechnen mit einer Kontinuität von bis zu drei Jahren.

  • Nur wenige Unternehmen geben an, dass der Arbeitgeberanteil für bis zu fünf Jahre (3 Prozent) oder sogar länger (3 Prozent) festgeschrieben werden kann.

  • Darüber hinaus kann jedes siebte Unternehmen nicht beurteilen, wie lange die Fixierung des Arbeitgebersatzes beibehalten wird.

  • Größere Unternehmen (ab 50 Millionen Euro Umsatz) schätzen die Beständigkeit dieser Regelung tendenziell optimistischer ein. Nur ein Viertel geht hierbei von einer kurzfristigen Dauer der Beitragsstabilität von bis zu einem Jahr aus. Demgegenüber denken 56 Prozent der größeren Unternehmen, dass die Fixierung des Arbeitgeberanteils bis zu drei Jahre Bestand haben wird.


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Die Gesundheitsreform sieht vor, dass zukünftige Ausgabensteigerungen in der GKV über einkommensunabhängige Zusatzprämien der Arbeitnehmer finanziert werden. Zudem soll ein Sozialausgleich gewährt werden, wenn die Prämie zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens übersteigt. Der Einzug der Zusatzprämie und der ergänzende Einkommensausgleich sollen durch den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnabrechnung erfolgen. Vor diesem Hintergrund interessiert, welche Auswirkungen die Unternehmen auf ihre Bürokratiekosten erwarten. Die große Mehrheit der Unternehmen gibt an, dass sich ihre Bürokratiekosten grundsätzlich erhöhen werden. Mehr als ein Fünftel der Unternehmen erwartet dabei einen deutlichen Anstieg der Belastungen und weitere zwei Fünftel erwarten einen spürbaren Anstieg. Darüber hinaus geht gut ein Viertel der Unternehmen von einer unwesentlichen Kostensteigerung aus.

  • Lediglich neun Prozent der Unternehmen denken, dass sich ihre Bürokratiekosten nicht erhöhen werden.

  • Im Branchenvergleich zeigt sich, dass Dienstleistungsunternehmen etwas häufiger (22 Prozent) deutliche Auswirkungen auf ihre Bürokratiekosten erwarten als Industrieunternehmen (17 Prozent).


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Unternehmensmeinungen zum „Restrukturierungsgesetz“ für Kreditinstitute


Dieser Entwurf sieht im Wesentlichen ein Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren für Kreditinstitute sowie die Einführung einer Bankenabgabe vor. Die Bundesregierung möchte die Instrumente der Bankenaufsicht zur Krisenprävention stärken. Die Banken sollen sich dabei mit 1,2 Milliarden Euro beteiligen. Zunächst wurden die Unternehmen gefragt, welchen Einfluss sie durch das „Restrukturierungsgesetz“ auf die Kreditvergabe an Betriebe erwarten. Alles in allem wird der Effekt auf die Kreditvergabe von den Unternehmen eher negativ eingestuft. Dabei sehen 43 Prozent der Unternehmen deutliche Verschlechterungen oder Verschlechterungen. Gleichzeitig fällt auf, dass knapp ein Drittel der Unternehmen keinen Einfluss erwartet und fast ein Fünftel der Unternehmen keine Einschätzung vornehmen kann.

  • Nur wenige Unternehmen (7 Prozent) geben an, dass diese Regelung zu einer besseren Versorgung mit Krediten führen wird. Kaum ein Unternehmen erwartet eine deutliche Verbesserung.

  • Demgegenüber rechnen über zwei Fünftel der Unternehmen mit weiteren Restriktionen bei der Kreditvergabe. Dabei gehen 36 Prozent der Unternehmen von einer Verschlechterung und 6 Prozent von einer deutlichen Verschlechterung aus.

  • Größere Unternehmen (ab 50 Millionen Euro Umsatz) haben etwas weniger Bedenken hinsichtlich einer Verschlechterung bei der Kreditvergabe.


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Darüber hinaus ist von Interesse, ob die Realwirtschaft erwartet, dass die Kosten der Bankenabgabe an die Kunden der Kreditinstitute weitergegeben werden. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen rechnet damit, dass sich die Konditionen bei den Kreditinstituten zumindest unwesentlich verschlechtern werden. Über die Hälfte der Unternehmen erwartet dabei eine deutliche (8 Prozent) oder spürbare (44 Prozent) Kostensteigerung. Ein weiteres Drittel denkt, dass sich die Konditionen unwesentlich verschlechtern werden.

  • Nur neun Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass die Kreditinstitute die Kosten der Bankenabgabe gar nicht an ihre Kunden weitergeben werden.

  • Insgesamt nehmen sechs Prozent der Befragten keine Einschätzung zu dieser Fragestellung vor.

  • Größere Unternehmen sehen die Entwicklung der Konditionen etwas optimistischer. Sie rechnen häufiger damit, dass diese unverändert bleiben oder sich nur unwesentlich ändern werden.


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Das Unternehmervotum im Rahmen der INSM-WiWo-Studie Deutschland-Check


Das IW-Unternehmervotum im Auftrag von Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und WirtschaftsWoche befragt vier Mal im Jahr Entscheider der deutschen Wirtschaft zu aktuellen politischen Vorgängen. Konzipiert wird die Kurzbefragung von der IW Consult, einer Tochtergesellschaft des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.

Diese Befragungsrunde konzentrierte sich mit fünf kurzen Fragen auf die Bewertung der Reformvorschläge zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Einschätzung des geplanten „Restrukturierungsgesetzes“ für Kreditinstitute aus Unternehmenssicht. Die Online-Umfrage fand in der Zeit vom 21. Juli bis zum 02. August 2010 statt.

Teilgenommen haben an der Befragung 750 Unternehmen. Angeschrieben wurden hierfür Unternehmen aus der Industrie sowie den industrienahen Dienstleistungen (Großhandel, Verkehr, Nachrichten, unternehmensnahe Dienstleistungen). Angaben für Gesamt beziehen sich im Folgenden auf eine Hochrechnung der Befragungsdaten anhand der Anzahl der Unternehmen im Unternehmensregister bezogen auf die Grundgesamtheit der erfassten Wirtschaftszweige.