Die Liberalisierung des Fernbusverkehrs im Urteil der Ökonomen
Beschluss des Bundeskabinetts – Beschluss des BundeskabinettsKernpunkte der Gesetzesänderung sind:
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In den meisten Ländern der Erde ist der Fernbus ein integraler Bestandteil des Personenfernverkehrs. In Deutschland hingegen gibt es mit Ausnahme einiger Verbindungen nach Berlin keine Fernbuslinien. Der Grund hierfür ist, dass das aus dem Jahr 1934 stammende Personenbeförderungsgesetz die Genehmigung von Fernbuslinien weitgehend unmöglich macht, da es eine Konkurrenzschutzklausel zugunsten der Eisenbahn und bestehender Buslinien beinhaltet.
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Mit der beschlossenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes sollen die bisherigen Beschränkungen weitgehend entfallen. Busunternehmer können Strecken wählen, auf denen sie einen Linienverkehr anbieten wollen alle Anträge im Fernverkehr werden grundsätzlich genehmigungsfähig. Der Busunternehmer kann künftig frei entscheiden, für welche Strecke im Linienverkehr er eine Genehmigung beantragen will. Alle Anträge sind prinzipiell genehmigungsfähig, wenn allgemeine Sicherheits- und Qualitätsstandards erfüllt werden. Damit entfällt der bestehende Konkurrenzschutz im Fernverkehr.
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Zum Schutz des in der Regel mit Steuermitteln unterstützten ÖPNV gilt aber weiterhin eine Konkurrenzschutzklausel im künftigen Genehmigungsverfahren für Fernbuslinien. Die Beförderung von Personen im Fernbus zwischen zwei Haltstellen mit einem Abstand von bis zu 50 Kilometern ist nur dann zulässig, wenn kein ausreichendes Nahverkehrsangebot auf der Strecke besteht.
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Auch im touristischen Verkehr mit Omnibussen entfallen bestehende Beschränkungen. So können künftig bei einer Ferienreise mit Hotelunterbringung auch Fahrgäste entlang der Fahrtstrecke aufgenommen werden, was bislang noch untersagt ist.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll 2012 in Kraft treten.
Bewertung durch das IW Köln: 5 von 5 Punkten

Bewertungsbegründung
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Die Liberalisierung des Personenfernverkehrs war überfällig. Die massive Einschränkung des Wettbewerbs durch das Personenbeförderungsgesetz war schon seit langem nicht mehr zu rechtfertigen.
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Ursprünglich wurden die Regelungen eingeführt, um die Gewinne der Reichsbahn zu schützen, die Teil der Reparationsleistung an die Siegermächte des ersten Weltkrieges waren. Diese Rechtfertigung der Konkurrenzschutzklausel ist seit langem hinfällig.
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Auch in Bahnaffinen Ländern wie der Schweiz und Österreich sind Fernbuslinien ein integraler Bestandteil des Personenverkehrs. Sie ergänzen den Schienenverkehr und stellen keine Bedrohung für ihn dar.
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Fernbusse sind vor allem für preissensible Nutzer interessant. Ein Ticket dürfte in etwa 20 Prozent unter den Preisen des Schienenfernverkehrs liegen, dafür dauert die Fahrt im Regelfall deutlich länger und bietet weniger Komfort. Das spricht dafür, dass die künftigen Buspassagiere weniger die heutigen Bahnfernreisenden sind, sondern heute noch eher von Fernreisen Abstand nehmen oder Kunden von Mitfahrzentralen sind. Auch für die Deutsche Bahn als größten Busbetreiber des Landes entstehen neue Marktchancen.
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Nach Umweltschutzgesichtspunkten ist der Bus das wohl ökologischste Transportmittel im Personenfernverkehr. Ein durchschnittlich ausgelasteter Bus benötigt nur etwa 1,4 Liter Kraftstoff pro Fahrgast auf 100 Kilometern, was knapp 31 Gramm CO2 entspricht.
Lesen Sie hier mehr über die Debatte, die in Deutschland über dieses Gesetzesvorhaben geführt wird.
