Gesetzentwurf über Speicher für Kohlendioxid im Urteil der Ökonomen
Speicher für Kohlendioxid (Regierungsentwurf eines CCS-Gesetzes - was ist geplant? Kohlendioxid wird mit für den globalen Treibhauseffekt verantwortlich gemacht. Die drastische Reduktion der Treibhausgasemissionen bis hin zu einer weitgehenden Dekarbonisierung aller Prozesse in Deutschland ist erklärtes Ziel der Politik. Gleichzeitig soll aber auch eine bezahlbare Energieversorgung und eine starke industrielle Produktion in Deutschland weiterhin möglich sein, um den Wohlstand aufrechterhalten zu können. Effizientere Prozesse, geringere Energieverbräuche und der Ausbau einer kohlendioxidarmen Energieerzeugung sind dafür wesentliche Bausteine.
Mit der CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) wird eine weitere Möglichkeit entwickelt, mit weniger Emissionen zu wirtschaften und günstige Energieträger wie die heimische Braunkohle weiterhin mit zur Stromerzeugung nutzen zu können. Die Idee dabei ist, dass das anfallende Kohlendioxid (Carbon) aufgefangen (Capture) und gelagert (Storage) wird. Es kann dann nicht in die Atmosphäre gelangen und hätte keine klimaschädliche Wirkung. Viele Elemente dieser Technologie sind bekannt und bewährt, die Nutzung in großem Maßstab muss jedoch noch erprobt werden.
Das „Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid“ soll die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Technologie in Deutschland erprobt werden kann. Dabei ist insbesondere die dauerhafte Einlagerung des Kohlendioxids in den dafür geeigneten Gesteinsschichten besonders umstritten. Vor allem die norddeutschen Bundesländer, die als besonders geeignet für die Lagerung erscheinen, haben sich hierbei lange gegen eine gesetzliche Regelung gewehrt.
Bewertung durch das IW Köln: 2 von 5 Punkte

Bewertungsbegründung:
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Die Entwicklung der CCS-Technologie kann einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies gilt für fossile Kraftwerke und Industrieunternehmen in Deutschland, insbesondere aber auch für den globalen Klimaschutz. Die großen Vorräte an fossilen Energieträgern wie Kohle beispielsweise in China werden zu hohen Treibhausgasemissionen führen, wenn die Abscheidung und Lagerung des Gases nicht gelingt. Daher ist die Entwicklung dieser Technik so bedeutsam. Für die deutsche Energie liegt in CCS eine entscheidende Möglichkeit, Emissionen zu reduzieren, die im Produktionsprozess anfallen. Die Zielrichtung des Gesetzes ist wichtig und richtig.
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Zweifelhaft ist hingegen, ob das Gesetz seine Zielsetzung, die CCS-Technologie voranzubringen und als Option zum Klimaschutz zu entwickeln, tatsächlich erfüllen kann. Kritisch ist hierbei, dass sich die Bundesländer de facto ein Vetorecht erstritten haben. Damit haben sie zwar keine formale Möglichkeit, die Anwendung des Gesetzes auf ihrem Territorium zu verhindern. Sie können jedoch relevante Flächen definieren, an denen es keine Lagerstätten für Kohlendioxid geben darf, unabhängig von der Eignung der Lagerstätten und möglichen Risiken. Damit haben lokale Sorgen von vornherein Vorrang gegenüber einem übergreifenden Interesse an der Entwicklung dieser Technologien. Übertragen auf andere Infrastrukturen wie Leitungen würde das de facto das Ende der allermeisten Bauvorhaben sein, auch wenn diese für den Ausbau erneuerbarer Energien zwingend notwendig wären.
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Durch die Flucht einzelner Länder aus einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung wird auch die Bereitschaft des Landes Brandenburg in Frage gestellt, die Speicherung von Kohlendioxid bei sich testen zu lassen.
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Das Gesetz soll lediglich ermöglichen, einige Kraftwerke mit CCS-Technologie auszustatten und die technischen Möglichkeiten, Risiken und Kosten zu erforschen. Eine längerfristige Perspektive für die notwendige Infrastruktur wird damit nicht geschaffen. Die faktischen Einschränkungen für mögliche Pilotkraftwerke stellen die Entwicklung und Anwendung von CCS-Technologie in Deutschland grundlegend infrage. Damit wird eine entscheidende Möglichkeit verspielt, den Ausstoß von Kohlendioxid aus industriellen Prozessen zu verhindern.
