Analyse: Das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz im Urteil der Ökonomen
Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes - WFStG) vom 5. Mai 2010Das Gesetz passierte am Freitag, den 7. Mai 2010 den Deutschen Bundestag und den Bundesrat.
Was wurde beschlossen? Das WFStG erlaubt es dem Bundesministerium für Finanzen (BMF), Gewährleistungen für Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an Griechenland in Höhe von insgesamt 22,4 Milliarden Euro zu übernehmen. Im ersten Jahr sollen Kredite in Höhe von maximal 8,4 Milliarden Euro ausgezahlt werden.
Zusammen mit dem WFStG hat die Mehrheit des Bundestages einen Entschließungsantrag der Fraktionen der Regierungsparteien mehrheitlich beschlossen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene für Verbesserungen der Kontrolle und Überwachung der Fiskalpolitik in Mitgliedsstaaten zu engagieren. Die Bundesregierung wird insbesondere aufgefordert, sich für Restrukturierungs- und Insolvenzsysteme einzusetzen. Ferner soll sie sich für die Schaffung einer unabhängigen europäischen Ratingagentur einsetzen. Weitere Empfehlungen beziehen sich auf die Bankenabgabe, die Regulierung von Hedge-Fonds, ungedeckten Leerverkäufen, ungedeckten Kreditausfallversicherungen und Selbstbehalten bei Verbriefungen.
Bewertung durch das IW Köln: 2 von 5 möglichen Bewertungspunkten

Bewertungsbegründung:
Das Gesetz enthält eine schlechte Bewertung, obwohl es zum Zeitpunkt des Beschlusses im Bundestag unvermeidlich war, da die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt bereits durch entsprechende internationale Verpflichtungen gebunden war. Das Gesetz setzt den deutschen Teil der Erklärung der Regierungschefs der Eurostaaten um.
Das Gesetz beruht auf der irrigen Annahme, dass die Stabilität der europäischen Währungsunion nur durch den umfassenden finanziellen Beistand der anderen Länder stabilisiert werden kann. Ordnungsökonomisch ist das problematisch, weil moralischem Risiko Vorschub geleistet wird, und Gläubiger, die vor der Eskalation nicht disziplinierend auf Griechenland wirkten, aus der Verantwortung genommen werden. Besser wäre es gewesen, eine strukturierte Umschuldung unter Beteiligung der Investoren anzustreben. Als das Gesetz verabschiedet wurde, war es dafür wohl schon zu spät.
Man kann am Entschließungsantrag immerhin bedingt erkennen, dass man in der Zukunft einen ordnungsökonomisch besseren Weg einschlagen will. Immerhin soll die Überwachung der Fiskalpolitik verbessert werden (Zugriffsrechte von Eurostat) sowie Maßnahmen zur Verbesserung der disziplinierenden Wirkungen der Defizitverfahren ergriffen werden. Ferner werden durch den Entschließungsantrag Restrukturierungs- und Insolvenzsysteme in Aussicht gestellt. Die im Entschließungsantrag vorgenommene indirekte Schuldzuweisung an bestimmte Elemente des Finanzsystems (CDS, Hedge-Fonds) sowie der Bezug zur Bankenabgabe, die in diesem Zusammenhang keine Rolle zu spielen hat, zeigt jedoch die Fehleinschätzung der Bundesregierung. Die Rolle der Spekulanten, die jetzt mit dem Zahlungsausfall Griechenlands rechnen, wird überbewertet.
Ergänzung:
Am Wochenende nach der Verabschiedung des WFStG einigten sich die 27 EU-Finanzminister auf einen Rettungsschirm für hoch verschuldete Euro-Länder in einem Umfang von 500 Mrd. Euro. Die Summe wird noch kräftig aufgestockt durch IWF-Mittel.
Dieses „mächtige Stoppschild“ hat zur Beruhigung der Finanzmärkte beigetragen und ist geeignet, die Spekulation um den Euro zu beenden. Positiv hervorzuheben ist, dass die Unterstützungsmaßnahmen verbindlich mit den strengen IWF-Konditionen gekoppelt werden. Kritisch zu bewerten ist hingegen das Versäumnis der EU-Finanzminister, die Gläubiger der Staatsschulden in Form eines so genannten Haircut an den Kosten zu beteiligen.
Eine solche Beteiligung der Gläubiger ist notwendig, um das Risikobewusstsein auf den Finanzmärkten zu stärken. Ebenso bedenklich ist, dass die EZB Staatsanleihen der Defizitländer aufkaufen soll, da dies die Glaubwürdigkeit der Zentralbank untergraben könnte.
Ob das Rettungspaket den Euro vor dem Scheitern bewahrt, hängt letztlich davon ab, wie ernst und nachhaltig die Defizitländer ihre Staatsfinanzen konsolidieren. Gelingt dies nicht, könnten sich die Hartwährungsländer letztlich gezwungen sehen, aus dem Euro-Bündnis auszutreten und eine verkleinerte Währungsunion einzugehen.
