Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 im Urteil der Ökonomen

Die Wissenschaftler analysieren und bewerten hier den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011.

Was ist beabsichtigt?

  • Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP hat sich Anfang Dezember 2010 auf ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung des Steuerrechts und Modernisierung der Besteuerungsverfahren geeinigt. Darauf aufbauend legte das Bundesfinanzministerium noch vor Weihnachten einen Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 vor, das allerdings zum Großteil erst zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll.

  • Zentrale aufkommenswirksame Maßnahmen sind die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro, die zukünftige einheitliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben und die Gewährung von Kindergeld bzw. -freibeträgen für volljährige Kinder ohne aufwändige Nachweispflichten im Hinblick auf Einkünfte und Bezüge der Kinder.

  • Weitere Regelungen betreffen die Vereinfachung von Nachweispflichten u.a. bei der Entfernungspauschale, bei der Besteuerung von Gewinnen aus der Forstwirtschaft und insbesondere bei der elektronischen Kommunikation von Betrieben mit dem Finanzamt, bei der in Zukunft vielfach auch elektronische Nachweise als hinreichend akzeptiert werden. Diese haben keine oder geringe fiskalische Effekte auf das Steueraufkommen, sollen jedoch die Bürokratiekosten insbesondere bei den Steuerpflichtigen, aber auch in der Steuerverwaltung reduzieren. Insgesamt kalkuliert das Bundesfinanzministerium eine Kostenreduktion von über vier Milliarden Euro.


Bewertung durch das IW Köln: 3 von 5 möglichen Punkten


INSM-WiWo-Deutschland-Check: drei von fünf möglichen Punkten

Bewertungsbegründung


  • Das Bestreben der Koalition Steuerregelungen zu vereinfachen und Verfahren zu modernisieren ist begrüßenswert. Mit dem als Referentenentwurf vorliegenden Maßnahmenpaket entschlackt die Koalition tatsächlich eine Reihe von unnötig komplizierten Vorschriften und reduziert aufwändige und teure Nachweispflichten. Dennoch wird im Gesetzesentwurf nur eine überschaubare Anzahl an Baustellen angegangen und diese häufig noch halbherzig.

  • Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, die die Koalition als zentrale Maßnahme zur Steuererleichterung hervorhebt, kann als solche kaum gelten. Zwar werden etwa eine halbe Million Steuerpflichtige, die bislang Werbungskosten oberhalb von 920 Euro, jedoch unter 1.000 Euro  ausgewiesen hatten, diese nicht mehr im Detail nachweisen müssen. Dabei handelt es sich aber lediglich um etwa 1,4 Prozent der steuerpflichtigen Arbeitnehmer.

  • Diejenigen, die aufgrund von Fahrtkosten oder anderen Werbungskosten schon bisher Ausgaben von mehr als 1.000 Euro angegeben haben, gehen bei dieser Maßnahme völlig leer aus. Und das sind immerhin mehr als ein Drittel der steuerpflichtigen Arbeitnehmer.

  • Sollte die Maßnahme die allgemeine Preisentwicklung seit der letzten Änderung der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer in 2004 nachvollziehen, fällt die Erhöhung eindeutig zu gering aus. Selbst für gutverdienende Arbeitnehmer bleiben weniger als drei Euro Steuerersparnis pro Monat; bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent reduziert sich die monatliche Steuererleichterung auf nur noch 1,67 Euro. Vor diesem Hintergrund kann wohl kaum von einer spürbaren Entlastung die Rede sein. Hinzu kommt, dass nicht einmal zwei Drittel der Arbeitnehmer in den Genuss der Steuerersparnis kommen und lediglich eine kleine Minderheit eine tatsächliche Vereinfachung beim Ausfüllen der Steuererklärung erhält. Eine Steuerentlastung über den Tarif wäre die bessere Alternative, denn davon profitieren alle Steuerzahler.

  • Der Wegfall der Pflicht zur Unterscheidung von beruflich bedingten oder privat veranlassten Kinderbetreuungskosten, von mit dem PKW oder ÖPNV zurückgelegten Fahrten zum Arbeitsort und der Nachweispflichten beim Einkommen kindergeldberechtigter volljähriger Kinder sind sinnvoll und reduzieren den bürokratischen Aufwand - sowohl bei den Steuerpflichtigen als auch im Finanzamt. Die genannten Maßnahmen sind jedoch typisch für das deutsche Einkommensteuerrecht und deshalb exemplarisch für eine Vielzahl weiterer notwendiger Maßnahmen, die in ähnlicher Weise die Handhabung der Einkommensbesteuerung vereinfachen und erleichtern können.

  • Für Unternehmen sind eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die wie insbesondere die Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung, deren Aufwand und Kosten tatsächlich senken und Verfahren grundsätzlich vereinfachen können. In der Konsequenz können Unternehmen verstärkt elektronische Rechnungen nutzen und müssen weniger Papier vorhalten und aufbewahren, was weitere Kosteneinsparungen ermöglicht.Der Referentenentwurf kündigt darüber hinaus die Harmonisierung steuer- und sozialrechtlicher Vorschriften, sowie Vereinfachungen des Unternehmenssteuerrechts an. Diese werden jedoch nicht mit dem entworfenen Jahressteuergesetz in Kraft treten, sondern müssen erst konkretisiert und ausgearbeitet werden.

  • Die von der Koalition angekündigte große Steuerreform mit umfangreichen Erleichterungen lässt weiter auf sich warten und ist weiterhin nicht abzusehen.

Schließlich treten wesentliche Regelungen des geplanten Jahressteuergesetzes 2011 erst zum kommenden Jahreswechsel in Kraft.  Der Referentenentwurf beinhaltet zwar eine Reihe sinnvoller und tatsächlich vereinfachender Maßnahmen, kann aber bestenfalls als erster Schritt in die richtige Richtung bewertet werden.
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