Analyse: Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz im Urteil der Ökonomen

Die Bundesregierung hat gleich nach der Regierungsbildung ein „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“ auf den Weg gebracht. Bürger und Unternehmen sollen mit Wirkung zum 1. Januar 2010 dauerhaft um jährlich 8,5 Milliarden Euro entlastet werden. Zentrale Elemente des Gesetzes: 

  • Der Kinderfreibetrag erhöht sich von 6024 auf 7008 Euro jährlich. Das Kindergeld steigt um 20 Euro monatlich.

  • Abmilderung der Verlustnutzungsmöglichkeiten bei Körperschaften durch Änderung der Sanierungsklausel („Mantelkauf“).

  • Abmilderung der Zinsschranke durch eine dauerhafte Erhöhung der Freigrenze auf 3 Millionen Euro und Erweiterung des Escape-Klausel (Anhebung der Eigenkapitalquote von 1 auf maximal 2 Prozent).

  • Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 410 Euro oder alternativ ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens.

  • Erleichterung der Umstrukturierung von Unternehmen im Bereich der Grunderwerbsteuer durch Einführung einer „Konzernklausel“.

  • Der gewerbesteuerliche Hinzurechnungssatz bei Immobilienmieten wird von 65 auf 55 Prozent reduziert.

  • Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer.

  • Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf von 19 auf 7 Prozent für Beherbergungsleistungen.

Bewertung durch das IW Köln: 2 von 5 möglichen Bewertungspunkten

INSM-WiWo-Deutschand-Check: 2 Punkte

Bewertungsbegründung

Nur die Erleichterungen bei der Unternehmensbesteuerung verdienen das Attribut "wachstumsbeschleunigend." Sie korrigieren teilweise gravierende Fehler der Unternehmenssteuerreform 2008. Ertragsunabhängige Besteuerungselemente, die gerade in Zeiten der Krise die Liquidität der Unternehmen zusätzlich belasten, werden reduziert. Diese Verbesserung entspricht aber nur 28 Prozent des gesamten Entlastungspaketes oder 2,4 Milliarden Euro.

Mehr Sozialpolitik als Wachstumspolitik

Für die Entlastung der Familien werden hingegen 4,6 Milliarden Euro oder gut 54 Prozent des Gesamtpakets aufgewendet. Der überwiegende Teil des Entlastungspakets ist somit unter der Rubrik Sozialpolitik und nicht Wachstumspolitik zu verbuchen. Die Hoffnung der Politik ist, dass damit der private Konsum angeregt wird. Ob allerdings die Familien mit Kindern ihr zusätzliches verfügbares Einkommen eins-zu-eins in höheren Konsum umsetzen, ist zumindest fraglich. Denkbar ist auch, dass diese Mittel in die private Ersparnis fließen. Sollten die Erwartungen einer Eintrübung des Arbeitsmarktes in den folgenden Monten eintreffen dürfte das Vorsichtssparen wieder an Bedeutung gewinnen.

Neue Subvention

Mit der Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen wird ein neuer Subventionstatbestand geschaffen, der die öffentlichen Haushalte jährlich mit fast einer Milliarde Euro belastet, obwohl mit Blick auf die notwendige Hauhaltskonsolidierung gerade ein Abbau von Subventionen das Gebot der Stunde wäre. Um die Schuldenbremse einzuhalten muss der Bund ab 2011 nach Berechnungen des IW Köln pro Jahr Konsolidierungsbeiträge von 7 bis 9 Milliarden Euro erwirtschaften.

Belastung für die geplante Steuerreform

Die in weiten Teilen unnötige Erosion der Einnahmebasis ist eine Hypothek für die Zukunft. Sie verringert die Chance, dass tatsächlich wie im Koalitionsvertrag angekündigt, 2011 eine grundlegende Steuerreform mit einem zusätzlichen Entlastungsvolumen von dauerhaft 20 Milliarden Euro finanziell gestemmt werden kann.