Im Test: die Hartz IV-Neuregelung
Die Neuberechnung der Regelsätze orientiert sich weitgehend an der Vorlage, die das Bundesministerium für Arbeit erarbeitet hat. Demnach steigt der Regelsatz für Erwachsene um zunächst 5 auf 364 Euro im Monat. Der Regelsatz für Kinder bleibt gleich. 2012 ist eine weitere zusätzliche Erhöhung um 3 Euro vorgesehen.Das Bildungspaket, mit dem Bildungsleistungen für Kinder von Arbeitslosengeld IIEmpfängern finanziert werden soll, wird von den Kommunen administriert. Der Umfang der Leistungen nimmt gegenüber der ursprünglichen Planung noch einmal um 400 Millionen Euro zu, aus denen unter anderem Sozialarbeiter an Schulen bezahlt werden sollen. Die Finanzierung erfolgt durch den Bund, der seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft erhöht und schrittweise die Kosten der Grundsicherung im Alter übernimmt. Dafür will der Bund die „Beteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung“ reduzieren. Dies ist eine Leistung des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit von zuletzt knapp 8 Mrd. Euro, die im Zuge der Mehrwertsteuererhöhung 2007 eingeführt wurde. Die Steuererhöhung war seinerzeit auch damit begründet worden, durch die Umfinanzierung die Sozialversicherungsbeiträge konstant halten zu können.
Bewertung durch das IW Köln: 3 von 5 Punkten.

Bewertungsbegründung:
Die Ermittlung der Regelsätze trägt in der neuen Fassung der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach Methodentransparenz Rechnung. Die Erhöhung bleibt in einem Rahmen, innerhalb dessen keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung im Niedriglohnbereich erwartet werden müssen.
Problematisch ist die Umsetzung des Bildungspaketes. Zwar ist das grundsätzliche Anliegen des Bildungspaketes, die Bildung sozial benachteiligter Kinder zu verbessern und somit intergenerationale Abhängigkeiten des sozialen Status aufzubrechen, nicht zu beanstanden. Wenig geglückt ist aber die Verankerung dieser Aufgabe im Kontext der föderalen Aufgabenverteilung. Die funktionale und finanzielle Verantwortung für das Bildungswesen liegt bei den Bundesländern. Zu dieser Verantwortung gehört auch der Bildungserfolg der Kinder unterer sozialer Schichten. Insofern stellt die Finanzierung des Bildungspaketes durch den Bund schon eine Verletzung der Regeln der föderalen Aufgabenverteilung dar. Verschlimmert wird dies noch durch die Übertragung der funktionalen Zuständigkeit an die Kommunen. Denn dies verletzt das Konnexitätsprinzip: Wenn eine föderale Ebene (hier: die Kommunen) eigenverantwortlich das Geld ausgeben, das eine übergeordnete föderale Ebene (hier: der Bund) bereitstellt, kommt es unweigerlich zu Verschwendung. Diese Problematik wird nicht dadurch entschärft, dass die Neugestaltung der Finanzierungsströme auf den sachfremden Bereich der Grundsicherung im Alter ausgedehnt wird.
Verfehlt ist die Überlegung, dass der Bund die zusätzlichen Kosten durch eine Kürzung der Zuwendungen an die Bundesagentur für Arbeit (BA) wieder hereinholen könne. Der Bund überweist die Einnahmen aus einem Prozentpunkt der Mehrwertsteuererhöhung 2007 an die BA. Im Jahr 2010 waren das knapp 8 Mrd. Euro. Diese Zahlung soll halbiert werden. Doch die Steuererhöhung war seinerzeit explizit damit begründet worden, dass mit den Einnahmen die Beiträge zur Sozialversicherung stabilisiert werden sollen. Faktisch wird somit eine Steuererhöhung mit verzögerter Wirkung vorgenommen.
Lesen Sie hier mehr über die Debatte um die Hartz IV-Neuregelung.
