Die Regierungsankündigung zur Beseitigung der kalten Progression im Urteil der Ökonomen
Was ist geplant?
- Angekündigt war die Beseitigung der kalten Progression ab dem Jahr 2013. Die jetzt bekannt gewordenen Pläne beinhalten eine zweistufige Reform der Einkommensteuer in den Jahren 2012 und 2014. Kernelement ist eine Anhebung des Grundfreibetrages. Er soll in zwei Stufen um insgesamt 350 Euro steigen. Dies kostet den Fiskus nach den Berechnungen des IW-Köln 2 bis 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die Bundesregierung veranschlagt hingegen rund 4 Milliarden Euro. Welche zusätzlichen Maßnahmen darin enthalten sind, ist gegenwärtig noch unbekannt.
- Das gesamte fiskalische Entlastungsvolumen soll rund 6 Milliarden Euro betragen. Der nach der Anhebung des Grundfreibetrages verbleibende Betrag wird verwendet, um die übrigen Einkommensgrenzen des Einkommensteuertarifes nach rechts zu verschieben.
Bewertung durch das IW Köln: 3 von 5 möglichen Punkten

Begründung:
- Die Abschaffung der kalten Progression ist ein absolut begrüßenswertes Ziel. Die kalte Progression entsteht aus der Kombination von einem progressiven Steuertarif, Inflation und Einkommenssteigerungen. Wenn Einkommenszuwächse lediglich die Inflation ausgleichen, steigt die Kaufkraft des Steuerpflichtigen nicht. Er hat folglich real, d.h. in konstanten Preisen kein höheres Einkommen und ist deshalb auch nicht steuerlich leistungsfähiger. Genau dies unterstellt aber das deutsche Steuerrecht. Aufgrund des allgemein angewandten Nominalwertprinzips wird das um den Inflationsausgleich erhöhte Einkommen der Steuerpflicht unterworfen. Bei einer progressiven Steuer wie der Einkommensteuer ist damit dann eine überproportional höhere Steuerlast verbunden. Der Durchschnittssteuersatz und das Steueraufkommen steigen an. Ohne Reformen entzieht der Staat den Steuerpflichtigen zunehmend Einkommen und Kaufkraft. Würden die zur Beseitigung der kalten Progression notwendigen Maßnahmen konsequent umgesetzt, wäre eindeutig die Bestnote von 5 Punkten angemessen.
- Die jährlichen Steuerausfälle würden sich bei vollständiger Beseitigung der kalten Progression je Prozentpunkt allgemeine Preissteigerung auf 1,25 Mrd. Euro belaufen (einschließlich der entsprechenden Anhebung des Grundfreibetrages). Die von der Bundesregierung geplante Gesamtentlastung für die drei Jahr 2011 bis 2013 von 6 Mrd. Euro würde also reichen, um eine Inflationsrate von jährlich rund 1,5 Prozent auszugleichen. Gemessen an den aktuellen Inflationsprognosen ist das Entlastungsvolumen daher eher knapp bemessen.
- Entgegen den Ankündigungen ist keine dauerhafte Beseitigung der kalten Progression vorgesehen, sondern nur die Kompensation der von 2011 bis einschließlich 2013 aufgelaufenen kalten Progression. Dies erfolgt zudem nicht gleichmäßig über alle Einkommensklassen hinweg. Dazu wäre eine einheitliche Anhebung aller Einkommensgrenzen einschließlich des Grundfreibetrages notwendig. Gerade auf letzteren soll aber ein Großteil des Entlastungvolumens entfallen. Ohne weitere Reformen werden sich nach 2014 die Belastungen aus der kalten Progression schrittweise wieder aufbauen. Ein Tarif auf Rädern, dessen Einführung leider nicht vorgesehen ist, hätte dies vermieden.
