Maßnahmen zur Fachkräftesicherung im Urteil der Ökonomen
Die Bundesregierung hat in Reaktion auf die bereits vorhandenen und sich künftig weiter abzeichnenden Fachkräfteengpässe ein Konzept zur Fachkräftesicherung erarbeitet. Es liegt nun in Eckpunkten vor. Im Rahmen dieses Konzeptes werden Maßnahmen und Aktivitäten in fünf unterschiedlichen Bereichen angekündigt, von denen die ersten drei Bereiche unmittelbar auf eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung in Deutschland und die letzten zwei auf eine Erhöhung des Qualifikationsniveaus der Erwerbsbevölkerung abzielen.1) Aktivierung und Beschäftigungssicherung
Hier wird erstens die Beschäftigungssicherung Älterer zum Ziel erklärt. Konkrete neue Maßnahmen werden nicht angeführt. Stattdessen werden allgemeine Unterziele wie die Integration Älterer in den Arbeitsmarkt und die Erhaltung deren Arbeitsfähigkeit mit einzelnen hierzu bereits in der Vergangenheit realisierten Maßnahmen aufgeführt.
Zweitens sollen Arbeitslose aktiviert und integriert werden. Auch für dieses Ziel werden lediglich bereits in der Vergangenheit eingeführte arbeitsmarktpolitische Instrumente wie etwa SGBIII und SGBII als „neu ausgerichtete“ Maßnahmen deklariert. Einzig neu eingeführt werden gleichstellungspolitische Beauftragte in den Jobcentern.
2) Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Es werden künftig – wie bereits seit langem geplant – Netzwerke zur Unterstützung Alleinerziehender gefördert. Weitere aufgeführte Maßnahmen wie etwa das Kinderförderungsgesetz, die Einführung des Elterngelds oder die Erhöhung der Ganztagsschulangebote durch das Investitionsprogramm „Zukunft durch Bildung und Betreuung“ wurden gleichfalls bereits in der Vergangenheit beschlossen und/oder realisiert.
3) Integration und qualifizierte Zuwanderung
Sollen offene Stellen mit Bewerbern aus Drittstaaten besetzt werden, so entfällt künftig für die meisten Ingenieurberufe sowie Ärzten die sogenannte Vorrangprüfung. Bei Personen dieser Qualifikationsgruppen müssen Arbeitgeber nun nicht mehr der Bundesagentur für Arbeit beweisen, dass kein (arbeitsloser) Bewerber aus einem Staat der EU-27 gefunden werden kann, der diese Stelle – zumindest theoretisch – qualifikationsadäquat besetzen könnte. Der Wegfall der Vorrangprüfung erfolgt zeitlich befristet. Zu einem nicht konkretisierten Termin soll die Option einer Wiedereinführung geprüft werden.
4) Bildungschancen für alle von Anfang an
Auch in diesem Bereich werden keine neuen Maßnahmen vorgestellt. Der als Maßnahme deklarierte Ausbau der Kinderbetreuungsangebote für unter Dreijährige wirkt zwar noch bis mindestens 2013, wurde jedoch ebenfalls bereits lange vor dem aktuellen Fachkräftesicherungskonzept eingeführt. Der Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses besteht bereits seit 2009. Und auch das als Maßnahme zitierte Bildungspaket im Bereich des SGBII kann nicht als Ergebnis des aktuellen Fachkräftegipfels gewertet werden.
5) Qualifizierung durch Aus- und Weiterbildung
Auch für die in dieser Rubrik im Fachkräftesicherungskonzept aufgelisteten Maßnahmen gilt, dass die bereits vorher erfolgte Einführung oder Verlängerung von bereits laufenden Projekten und Förderprogrammen (Beispiele: „Passgenaue Vermittlung“ für kleine und mittelständische Unternehmen, Ausbildungspakt, Deutschland-Stipendium) nicht als originäres Resultat des aktuellen Fachkräftegipfels gewertet werden kann.
Eine Priorisierung der im Fachkräftesicherungskonzept zusammengefassten Maßnahmen erfolgt nicht, ebenso wenig eine quantitative Abschätzung der mit den einzelnen Maßnahmen verbundenen Wirkungen für das arbeitsmarktrelevante Fachkräfteangebot.
Bewertung durch das IW Köln: einer von fünf möglichen Punkten
Bewertungsbegründung:
Die Bundesregierung verkauft mit ihrem Fachkräftesicherungskonzept de facto alten Wein in neuen Schläuchen. Nahezu sämtliche aufgeführten Maßnahmen wie etwa im Bereich der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder der Aktivierung und Beschäftigungssicherung wurden bereits deutlich vor dem Meseberger Fachkräftegipfel beschlossen und/oder eingeführt.
An dieser Stelle soll betont werden, dass diese Maßnahmenbündel und Instrumente überwiegend sehr sinnvoll und wünschenswert sind, bewertungsrelevant kann an dieser Stelle jedoch ausschließlich deren Neuheitsgrad sein. Mit dem Wegfall der Vorrangprüfung für die meisten Ingenieurberufe sowie Ärzten fällt die einzig nennenswerte Innovation des Fachkräftesicherungskonzepts unter den Punkt Zuwanderung und Integration.
Die Tatsache, dass der als arbeitsmarktpolitische Entbürokratisierungsmaßnahme zu interpretierende Wegfall der Vorrangprüfung jedoch zeitlich befristet wurde, signalisiert ein weiterhin fehlendes Problembewusstsein der Bundesregierung in den Bereichen Zuwanderung und Integration. Eben auf diesem Gebiet wurden auch weitere große Chancen vertan:
- Trotz aller Notwendigkeit der Einführung eines qualifikationsorientierten Zuwanderungskonzepts sucht man ein solches in dem aktuellen Fachkräftesicherungskonzept der Bundesregierung vergeblich. Bereits durch die künstlich verzögerte Einführung der Freizügigkeit für Bewerber aus den neuen EU-Staaten hatte Deutschland die Potenziale qualifizierter Zuwanderung an Staaten wie Großbritannien, Schweden und Irland verschenkt. Diese arbeitsmarktpolitische Abwehrhaltung findet mit dem Festhalten an einer nicht mehr zeitgemäßen und für den Wirtschaftsstandort Deutschland nachteiligen Zuwanderungsgesetzgebung ihre Fortsetzung. Dabei liegen praktikable Konzepte für eine qualifikationsorientierte Zuwanderungspolitik – etwa jenes des Sachverständigenrats Migration und Integration – längst auf dem Tisch.
- Die Mindestverdienstgrenze in Höhe von 66.000 Euro Bruttojahreseinkommen pro Jahr für Bewerber aus Drittstaaten wurde nicht gesenkt. Diese Schranke wirkt nicht nur, jedoch insbesondere für Berufsanfänger schlichtweg wie ein Prohibitivpreis in Bezug auf Wanderungsentscheidungen.
- Es fehlen nach wie vor taugliche Regelungen, um den Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt für an deutschen Universitäten und Hochschulen ausgebildete Bildungsausländer zu erleichtern. Insbesondere in den bereits heute durch akute Fachkräfteengpässe gekennzeichneten Ingenieurwissenschaften werden in der Folge weiterhin bis zu 20 Prozent der hiesigen Absolventen die dringend benötigte Integration in den deutschen Arbeitsmarkt verwehrt. Beispielhaft werden Bildungsausländer aus Drittstaaten, die mit einem Stipendium zum Studium nach Deutschland kommen, unmittelbar nach dessen Ablauf ausgewiesen, ohne dass die Möglichkeit einer Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt überprüft würde.
- Die Ausschöpfung des Arbeitsmarktpotenzials von Frauen in der Breite des Arbeitsmarktes ist ein sehr sinnvolles und wünschenswertes Ziel. Die zugehörigen Maßnahmen dürften jedoch eher mittel- bis langfristig wirken. Selbst wenn es gelänge, eine kurzfristige Wirkung zu erzielen, so wäre diese im Bereich der aktuell von Engpässen gekennzeichneten Qualifikationen quantitativ eher gering. Weibliche MINT-Akademiker (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) finden sich nur selten – in der Elektrotechnik liegt die Frauenquote bei lediglich rund 10 Prozent. Auch erfolgt Teilzeiterwerbstätigkeit bei MINT-Akademikerinnen nur sehr selten und deutlich seltener als bei anderen weiblichen Erwerbstätigen unfreiwillig.
- Die Qualifizierung der jetzt noch vorhandenen arbeitslosen Personen ist wichtig, zur Behebung der aktuellen Fachkräfteengpässe jedoch nicht unmittelbar zielführend. Letztere manifestieren sich mehrheitlich im Bereich akademischer und/oder technisch-naturwissenschaftlicher Qualifikationen. Im Pool der Arbeitslosen finden sich derartige Qualifikationen oder Personen, die in überschaubarer Zeit entsprechend weitergebildet respektive umgeschult werden könnten, bestenfalls noch in Ausnahmefällen. Und trotz einer hohen Berufsflexibilität können arbeitslose Geistes-, Sozial-, Kultur-, Sprach- oder Rechtswissenschaftler realistischer Weise nicht zu MINT-Akademikern qualifiziert werden. Das von der Bundesregierung indirekt geforderte Schließen der aktuellen Fachkräftelücken aus dem Potenzial der heimischen Arbeitslosen scheitert somit in erster Linie an qualifikatorischen Aspekten. Beispielhaft dafür, dass neben den Qualifikationen schlichtweg die Köpfe fehlen, versucht die Bundesagentur für Arbeit inzwischen, arbeitslose Ingenieure aus dem europäischen Ausland – etwa Spanien – zu rekrutieren.
