Referentenentwurf zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft im Urteil der Ökonomen

Die Bundesregierung hat in 2010 eine Gemeindefinanzkommission eingesetzt, deren Aufgabe es war, Lösungsvorschläge für eine Verbesserung des kommunalen Finanzsystems zu erarbeiten. Während in der Frage der Reform der Gewerbesteuer sich die Kommunalvertreter in dem im Juni vorgelegten Abschlussbericht durchsetzen konnten und allen Reformvorschlägen zu einer Ablösung dieser mehr als 200 Jahre alten Steuer eine Absage erteilten, wurden die Reformvorschläge zu einer Entlastung der Kommunen von den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von der Bundesregierung positiv bewertet und in einen Referentenentwurf „eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ eingearbeitet.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf soll die kommunale Lage dadurch verbessert werden, dass der Bund beginnend im Jahr 2012 schrittweise die bisher von den Kommunen zu tragenden Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt. Ab dem Jahr 2014 trägt er sie ganz. Dies entlastet die Kommunen im Jahr 2012 um 1,2 Mrd. Euro. Die Entlastung steigt 2013 auf  2,7 Mrd. Euro, in 2014 auf 4,1 Mrd. Euro und erreicht im Jahr 2015 4,4 Mrd. Euro. Der Gesetzentwurf sieht jedoch eine komplette Gegenfinanzierung durch Kürzungen von Zuschüssen des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit für die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vor, so dass es für den Bund zu keinen Nettobelastungen kommt. Die Absenkung der Zuschüsse des Bundes an die BA wird auf den Wert eines halben Mehrwertsteuerpunktes begrenzt.

 

Bewertung durch das IW Köln: null von fünf möglichen Punkten.

INSM-WiWo-Deutschland-Check: null von fünf möglichen Punkten

Bewertungsbegründung:

  • Der vorliegende Gesetzentwurf ist kritisch zu bewerten. Die Reform führt nicht zu einer nachhaltigen systemgerechten Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen und belastet dauerhaft die Finanzausstattung der Bundesagentur für Arbeit. Statt einer durchgreifenden Reform bleibt es bei einem „Verschiebebahnhof‘“.

  • Statt endlich die Chance zu nutzen, die kommunale Finanzausstattung über einen Ersatz der mit vielen Mängeln behafteten Gewerbesteuer durch eine Beteiligung der Kommunen an der konjunkturunempfindlicheren Umsatz- und Einkommensteuer nachhaltig zu verbessern, wurde abermals die längst überfällige Reform der Gewerbesteuer nicht genutzt und vom Finanzminister gänzlich von der Reformagenda für den Rest dieser noch verbleibenden Legislaturperiode genommen. Bekanntlich hatte die Bundesregierung einen eigenen Gewerbesteuerreformvorschlag unterbreitet, der jedoch mit vordergründigen Argumenten von den Kommunalvertretern in der Gemeindefinanzkommission abgelehnt wurde. Die allseits bekannten Mängel der Gewerbesteuer, unter anderem ihre hohe Schwankungsanfälligkeit im Konjunkturverlauf, wurden so zementiert. Zwar sorgt die gute konjunkturelle Entwicklung aktuell für kräftig steigende Einnahmen aus der Gewerbesteuer, aber bei der nächsten konjunkturellen Abkühlung werden die bekannten Probleme wieder auftreten und den Konsolidierungsprozess auf kommunaler Ebene erschweren. 

  • Durch die Kürzung der Bundesbeteiligung an den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verlässt die Bundesregierung den seit 2007 erfolgreich beschrittenen Weg, über eine Reduzierung der Beitragssätze in der Arbeitslosenlosenversicherung von 6,5 Prozent in 2006 auf zuletzt 3 Prozent zu einer spürbaren Verringerung der staatlich induzierten Arbeitskostenbelastung zu gelangen, um damit positive Beschäftigungsimpulse zu geben. Mit der Kürzung der Kostenbeteiligung riskiert die Bundesregierung vielmehr zukünftig steigende Beitragssätze. Zwar sollen diese Mindereinnahmen ab 2016 auf den Aufkommenswert eines halben Mehrwertsteuerpunktes gedeckelt werden, gleich wohl ist dann allein schon aus der Tatsache, dass das Mehrwertsteueraufkommen in Zukunft weiter steigen wird, damit zu rechnen, dass der Mittelentzug gleichwohl ab 2016 sogar noch höher ausfallen wird als in den Jahren zuvor.

  • Zudem ist es auch allokationspolitisch verfehlt, die Kommunalhaushalte für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus der Verantwortung zu nehmen, denn hierdurch fallen nicht nur Verwaltungszuständigkeit und Finanzierungsverantwortung entsprechend dem Vorhaben des Gesetzentwurfs auseinander, sondern es entfällt für die Kommunen damit auch zugleich der Anreiz, die Höhe dieser Ausgaben zu begrenzen.

  • Insgesamt überzeugt der Gesetzentwurf damit nicht, weil er allenfalls geeignet ist, die Kommunen bei den Sozialaufwendungen partiell zu entlasten, aber dafür im Gegenzug über den “Verschiebebahnhof“ BA die Finanzausstattung der Bundesagentur schwächt und letztlich systemwidrig die beitragszahlenden Unternehmen und Arbeitnehmer für eine Verbesserung der Kommunalfinanzen in die Pflicht nimmt.

Lesen Sie hier auch mehr über die öffentliche Debatte über dieses Gesetzesvorhaben.