Umfrage: Unternehmer-Votum im Februar 2010

716 Unternehmen der Industrie und industrienaher Dienstleistungen hat die IW Consult in der ersten Februarwoche 2010 nach ihrer Meinung zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz und zum Entflechtungsgesetz gefragt.

Die IW Consult ist eine Tochtergesellschaft des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Vier Mal im Jahr erstellt sie im Auftrag von Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und WirtschaftsWoche das IW-Unternehmervotum – ein Meinungsbild unter Entscheidern der deutschen Wirtschaft zu aktuellen politischen Vorgängen.

Hier die aktuellen Fragen und Meinungen zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz:

Wie wirkt sich das „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“ – häufig als „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ bezeichnet – auf das Geschäft Ihres Unternehmens aus?

Nur sehr wenige der Unternehmen (7 Prozent) gehen von einer positiven Wirkung des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“ aus. Die meisten Unternehmen gehen davon aus, dass das Gesamtpaket des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes keine Auswirkungen auf ihr Geschäft hat (49 Prozent) oder können dies bisher noch nicht beurteilen (36 Prozent).

Welche konkreten Auswirkungen haben die Einzelpakete „Erleichterungen bei der Unternehmensbesteuerung“ und „Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer“?

Die Erleichterungen bei der Unternehmensbesteuerung werden bei den Unternehmen insgesamt positiver bewertet als die Änderung der Erbschaftsteuer.

Bei den Erleichterungen bei der Unternehmensbesteuerung geht ein Sechstel der Unternehmen (16 Prozent) von einer positiven Wirkung aus, bei den großen Unternehmen (Umsatz wenigstens 50 Mio. Euro) sogar jedes fünfte Unternehmen. Jeweils ein Drittel der Unternehmen gibt an, dass das Gesetz keine Auswirkungen hat (34 Prozent)  bzw. dass sie dies noch nicht beurteilen können (35 Prozent).

Bei der Erbschaftssteuer sieht die Mehrheit der Unternehmen (53 Prozent) keine Auswirkungen auf ihr Geschäft. Insgesamt sehen nur 7 Prozent der Unternehmen positive Auswirkungen auf ihr Geschäft. 

Jedes zehnte Unternehmen gab an, die steuerlichen Veränderungen gar nicht zu kennen.

Deutschland-Check von INSM und WiWo: Unternehmens-Umfrage

Wie wirkt sich das „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“ – häufig als „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ bezeichnet – auf das Geschäft Ihres Unternehmens aus?
Nur sehr wenige der Unternehmen (7 Prozent) gehen von einer positiven Wirkung des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“ aus. Die meisten Unternehmen gehen davon aus, dass das Gesamtpaket des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes keine Auswirkungen auf ihr Geschäft hat (49 Prozent) oder können dies bisher noch nicht beurteilen (36 Prozent).
Welche konkreten Auswirkungen haben die Einzelpakete „Erleichterungen bei der Unternehmensbesteuerung“ und „Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer“?
Die Erleichterungen bei der Unternehmensbesteuerung werden bei den Unternehmen insgesamt positiver bewertet als die Änderung der Erbschaftsteuer.
Bei den Erleichterungen bei der Unternehmensbesteuerung geht ein Sechstel der Unternehmen (16 Prozent) von einer positiven Wirkung aus, bei den großen Unternehmen (Umsatz wenigstens 50 Mio. Euro) sogar jedes fünfte Unternehmen. Jeweils ein Drittel der Unternehmen gibt an, dass das Gesetz keine Auswirkungen hat (34 Prozent)  bzw. dass sie dies noch nicht beurteilen können (35 Prozent).
Bei der Erbschaftssteuer sieht die Mehrheit der Unternehmen (53 Prozent) keine Auswirkungen auf ihr Geschäft. Insgesamt sehen nur 7 Prozent der Unternehmen positive Auswirkungen auf ihr Geschäft. 
Jedes zehnte Unternehmen gab an, die steuerlichen Veränderungen gar nicht zu kennen.


Hier die aktuellen Fragen und Meinungen zum
  Entflechtungsgesetz


Soll der Staat
– wie es ein vorliegender Gesetzesentwurf vorsieht – in Zukunft anders als heute marktbeherrschende Unternehmen auch ohne Nachweis des Marktmissbrauches zerschlagen oder in ihrem internen Wachstum beschränken können?

Die Mehrheit der Unternehmen (58 Prozent) spricht sich dagegen aus, dass der Staat marktbeherrschende Unternehmen auch ohne Nachweis des Marktmissbrauches zwangsweise zerschlagen oder in ihrem inneren Wachstum beschränken darf. Insgesamt befürworten nur zwei Fünftel der Unternehmen das so genannte Entflechtungsgesetz, bei den großen Unternehmen (Umsatz wenigstens 50 Mio. Euro) sogar nur jedes fünfte Unternehmen.

Deutschand-Check: Unternehensumfrage Februar 2010Lesen Sie hier mehr über die in Politik und Wirtschaft über dieses Gesetz geführte Debatte.