Unternehmens-Umfrage im Februar 2011


Zusammenfassung


Bisherige Maßnahmen. Das Regierungsprogramm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ hat bislang in de Unternehmen noch zu keinen erheblichen Entlastungen geführt. So lautet das Ergebnis des aktuellen IW-Unternehmervotums, das Ende Januar 2011 von der IW Consult durchgeführt wurde. In dieser Kurzumfrage haben 760 Unternehmen, die bisherigen und die im Rahmen des „Steuervereinfachungsgesetz 2011“ geplanten Maßnahmen der Bundesregierung bewertet. Zwei Drittel der befragten Unternehmen der Industrie und industrienahen Dienste konnten bisher keine bürokratische Entlastung konstatieren. Drei von zehn Unternehmen stellen sogar fest, dass eingeleiteten Regelungen zu einem Mehraufwand geführt haben. Am ehesten haben noch die großen Unternehmen, wenn auch nur unwesentlich, profitiert. Gleichzeitig klagen aber auch mehr größere Unternehmen darüber, dass die bisherigen Maßnahmen zu höheren Belastungen geführt haben.

Geplante Maßnahmen. Im Rahmen des „Steuervereinfachungsgesetz 2011“ sind verschiedene konkrete Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands durch Informationspflichten vorgesehen. Mehr als vier von zehn der befragten Unternehmen – bei den großen Unternehmen sind es sogar sechs von zehn - sehen durch eine verstärkte Elektronisierung, eine Möglichkeit, ihren Aufwand in den Unternehmen zumindest geringfügig zu mindern. Jedes zehnte Unternehmen erhofft sich durch Vereinfachungen bei der Rechnungsstellung für die Belange der Umsatzsteuer sowie bei den Aufbewahrungspflichten für elektronische Rechnungen Bürokratie im Unternehmen deutlich abbauen zu können. Erleichterte Einsatzmöglichkeiten von elektronischen Rechnungen kommt insbesondere den großen Unternehmen entgegen.

Kritischer wird der Vorstoß der zeitnahen Verwirklichung von Betriebsprüfungen gesehen. Mehr als ein Viertel der Unternehmen sieht hier die Gefahr eines Mehraufwandes. Jedes zweite Unternehmen erwartet hier gar keine bürokratische Entlastung. Anders sieht es bei den großen Unternehmen aus: Jedes zehnte große Unternehmen glaubt hier, dass diese Maßnahme eine deutliche Erleichterung herbeiführen wird.

Zwei Drittel der Unternehmen, darunter vor allem große Unternehmen, plädieren für eine möglichst schnelle Umsetzung des „Steuervereinfachungsgesetz 2011“. Gleichzeitig möchten zahlreiche Unternehmen – etwa jedes vierte – keine Bewertung vornehmen. Mittlerweile ist der Gesetzesentwurf im Kabinett gebilligt worden.

Fragestellung

Seit 2006 will die Bundesregierung mit ihrem Programm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“, unnötige Bürokratie erkennen und beseitigen. Ziel ist, bis 2011 die Kostenbelastungen der Wirtschaft durch Informationspflichten um 25 Prozent zu reduzieren. Mit dem vor einigen Tagen im Kabinett gebilligten Gesetzesentwurf für ein „Steuervereinfachungsgesetz 2011“ will die Regierung in einem weiteren Schritt die Bürokratiekosten um insgesamt 4 Milliarden zu senken. Im Rahmen einer Kurzumfrage haben 760 Unternehmen aus den Bereichen Industrie und industrienahe Dienste in der letzten Januarwoche 2011 die bisherigen und geplanten Schritte zur Erreichung dieses wesentlichen Politikziels bewertet.

Konkret gefragt wurde:

  • Macht sich im Unternehmen bereits eine bürokratische Entlastung (als Resultat der bisherigen Maßnahmen) bemerkbar?

  • Werden wesentliche Einzelmaßnahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 für eine bürokratische Entlastung im Unternehmen sorgen?

  • Wann sollte Ihrer Meinung nach das Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführt werden?

Unternehmensmeinungen 1: Bislang keine bürokratische Entlastung  bemerkbar

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INSM-WiWo-Deutschland-Check: UmfrageObwohl der Abbau von Bürokratie seit fünf Jahren ganz oben auf der Agenda der Bundesregierung steht, haben die eingeleiteten Maßnahmen für keine wesentlichen Erleichterungen bei den Unternehmen geführt (Tabelle 1). Im Gegenteil: Zwei Drittel der Unternehmen stellt gar keine Veränderung fest; drei von zehn Unternehmen beklagen sogar, dass die neuen Regelungen, die eine Entlastung herbeiführen sollten, zu Mehraufwendungen geführt haben.

Kaum ein Unternehmen konnte bisher bürokratische Belastungen beträchtlich verkleinern. Wenn auch nur mit zwei Prozent haben die befragten Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes am ehesten noch eine wesentliche Verbesserung angegeben. Im Einklang dazu bemängelt auch nur jedes vierte Industrieunternehmen, dass der Aufwand heute höher als früher ist.

Größere Unternehmen haben meisten von den Steuerregelungen zum Bürokratieabbau profitiert. In den meisten Fällen handelt es sich jedoch nur um eine geringfügige Erleichterung bei den bürokratischen Verpflichtungen von Unternehmen. Zugleich beklagen aber auch mehr größere Unternehmen, dass der Aufwand zur Erfüllung dieser Vorschriften weiter gestiegen ist.

Unternehmensmeinungen 2: Elektronisierung lindert Papierkrieg etwas


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Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht verschiedene konkrete Schritte zur Minderung der bürokratischen Kosten in der Wirtschaft vor. Die Regierung strebt hier zunehmend eine Gleichstellung von elektronischen und gedruckten Dokumenten an, indem sie verstärkt auf elektronische Nachweise und Prozesse in den Unternehmen setzt. Dieser Schritt in die e-Welt wird von mehr als vier von zehn Unternehmen als eine Möglichkeit gesehen, künftig ihren bürokratischen Aufwand für Informationspflichten, wenn auch in den meisten Fällen nur unwesentlich, zu verkleinern (Tabelle 2). Dies trifft insbesondere auf drei Fünftel der großen Unternehmen (ab 50 Mio. Euro Umsatz) zu (siehe Tabelle 4 im Anhang mit Detailergebnissen). Dienstleistungsunternehmen erwarten häufiger als Industrieunternehmen, dass es zumindest unwesentliche Verbesserungen geben wird. Gleichzeitig sehen zahlreiche Unternehmen – etwa jedes dritte über alle Größenklassen – keine Veränderungen voraus. Bei den großen Unternehmen liegt dieser Anteil mit etwa einem Viertel etwas niedriger.

In einem von zehn Fällen sollen die Vereinfachungen bei den Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung für die Belange der Umsatzsteuer sowie bei Aufbewahrungspflichten für elektronische Rechnungen bedeutsame positive Effekte auf den bürokratischen Aufwand im Unternehmen haben. Zugleich sieht aber auch mehr als jedes zehnte Unternehmen die Gefahr, dass Vereinfachungen bei der elektronischen Rechnungsstellung, z.B. bei elektronischen Signaturen, sich im Unternehmen erschwerend auswirken können. Insbesondere große Unternehmen werden insgesamt von der Möglichkeit des verstärkten Einsatzes von elektronischen Rechnungen profitieren. Bei den industrienahe Dienstleistern wird diese Option insgesamt als im Verarbeitenden Gewerbe bewertet.. Nicht überraschend ist, dass nur wenige Unternehmen einen negativen Effekt durch die beabsichtigte Erleichterung bei der elektronischen Rechungsaufbewahrung prognostizieren.

Obwohl sich mehr als jedes zweite Unternehmen eine entlastende Wirkung durch vereinfachte Nachweispflichten bei der elektronischen Kommunikation mit dem Finanzamt verspricht, wird sich dies in den meisten Fällen nur unwesentlich auf die Unternehmen auswirken (7 Prozent).

Der Vorstoß, Betriebsprüfungen in den Unternehmen zeitnah zu verwirklichen wird deutlich kritischer gesehen. Jedes zweite Unternehmen stellt hier gar keine künftige Entlastung fest, mehr als ein Viertel befürchtet sogar bürokratischen Mehraufwand. Etwas positiver wird diese Regelung von der Industrie bewertet. Parallel dazu kommt mehr als zwei Fünftel der großen Unternehmen (ab 50 Mio. Euro Umsatz) dieser Punkt entgegen, auch wenn darunter nur etwa jeder Zehnte eine wesentliche bürokratische Erleichterung sieht. Kleine und mittel große Unternehmen befürchten hier häufiger ein gegenteiliges Ergebnis.

Mehr als jedes zehnte Unternehmen nimmt keine Bewertung der vier geplanten Regelungen vor. Insbesondere bei den Vereinfachungen bei der elektronischen Rechungslegung kann ein Sechstel der Unternehmen kein Urteil abgegeben. In der Regel sinkt diese „weiß nicht“-Quote mit zunehmender Unternehmensgröße. Ausnahme ist hier der Vorschlag zur Vereinfachung der Nachweispflichten bei der elektronischen Kommunikation mit dem Finanzamt.


Unternehmensmeinungen 3: Steuervereinfachungsreform – jetzt oder nie

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Im Dezember 2010 wurde der Referentenentwurf für das „Steuervereinfachungsgesetz 2011“ vorgestellt. Der Gesetzesentwurf ist mittlerweile Anfang Februar 2011 im Kabinett gebilligt worden. Zwei Drittel der befragten Unternehmen plädieren für eine baldige Einführung des „Steuervereinfachungsgesetz 2011“. Nur eins von zehn Unternehmen vertritt die Meinung, dass die Vereinfachung von Steuervorschriften auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden kann. Größere Unternehmen sehen eine etwas höhere Dringlichkeit als kleine und mittelgroße Unternehmen, steuerrelevante Vereinfachungen einzuführen.

Zugleich sind viele Unternehmen, vor allem in der Industrie, über die Inhalte der mittlerweile beschlossenen Reform nicht im Bilde und möchten hier keine Bewertung vornehmen. Jedes vierte Unternehmen gibt hier „weiß nicht“ an. Mit zunehmender Unternehmensgröße verringert sich der Anteil der „weiß nicht“-Antworten deutlich. 

Das Unternehmervotum im Rahmen der INSM-WiWo-Studie Deutschland-Check

Das IW-Unternehmervotum befragt vier Mal im Jahr Entscheider der deutschen Wirtschaft zu aktuellen politischen Vorgängen. Konzipiert wird die Kurzbefragung von der IW Consult, einer Tochtergesellschaft des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.

Thema dieser Befragungsrunde war der Bürokratieabbau und das Steuervereinfachungsgesetz 2011. Die Online-Umfrage fand in der Zeit vom 21. Januar bis zum 04. Februar 2010 statt. Teilgenommen haben 760 Unternehmen. Angeschrieben wurden hierfür Unternehmen aus der Industrie sowie den industrienahen Dienstleistungen (Großhandel, Verkehr, Nachrichten, unternehmensnahe Dienstleistungen).

Angaben für Gesamt beziehen sich auf eine Hochrechnung der Befragungsdaten anhand der Anzahl der Unternehmen im Unternehmensregister bezogen auf die Grundgesamtheit der erfassten Wirtschaftszweige.

Anhang: Einzelne Entlastungsversprechen der Politik im Urteil der Unternehmen.


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